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Willkommen beim Pflege-Paket!

Wir sind Vertragspartner der gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen und kümmern uns um Ihre Versorgung mit Pflegehilfsmitteln.

Unser Service : Wenn Sie oder Ihr Angehöriger einen Pflegegrad haben und Pflegehilfsmittel benötigen, beantragen wir diese für Sie bei der Krankenkasse und liefern Ihnen die Hilfsmittel nach Genehmigung jeden Monat frei Haus. Die Kosten rechen wir direkt mit der Kasse ab – Sie müssen keinen Cent verauslagen.

Gerne senden wir Ihnen kostenlose Informationen zu Ihrer Versorgung mit Pflegehilfsmitteln zu

Haben Sie Fragen?
Rufen Sie uns gerne an:
Tel. 040/309 233 18
Kontakt

Wer kann das Pflege-Paket beziehen?

Unser Service

  • Wir beantragen die Pflegehilfsmittel für Sie und übernehme die Abstimmung mit der Krankenkasse
  • Wir liefern Ihnen jeden Monat die von Ihnen benötigen Pflegehilfsmittel wie • Desinfektion • Einmalhandschuhe • FFP2-Masken • Medizinischen Mundschutz • Bettschutzunterlagen
  • Sie können selbstverständlich jeden Monat Ihren Bedarf anpassen oder auch jederzeit pausieren
  • Als Vertragspartner der Krankenkassen rechnen wir die Kosten direkt mit der Kasse ab. Sie müssen keine Kosten verauslagen. Es fallen auch keine Versandkosten an.
PflegePaket Service

Diese Pflegehilfsmittel können Sie über das Pflege-Paket beziehen

Schutzhandschuhe
Schutzhandschuhe
Mundschutz
Mundschutz
FFP2-Masken
FFP2-Masken
Bettschutzunterlagen
Bettschutzunterlagen
Händedesinfektion
Händedesinfektion
Flächendesinfektion
Flächendesinfektion
Fingerlinge
Fingerlinge
Schutzschürzen
Schutzschürzen
Flächendesinfektionstücher
Flächendesinfektions­tücher

Das Pflege-Paket ist ein Service für pflegende Angehörige. Voraussetzung zum Bezug des Pflege-Pakets ist, dass die pflegebedürftige Person einen Pflegegrad (früher Pflegestufe) besitzt (Pflegegrad 1 genügt). Wenn dies der Fall ist, können Sie monatlich diese Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro beziehen. (Dieser Anspruch ist in § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI geregelt.)

So einfach erhalten Sie Ihre Pflegehilfsmittel

  1. Sie erhalten von uns das Antrags-Formular per Post – Sie müssen darin nur einige Angaben zu Ihrer Pflegeversicherung machen und teilen uns gleich mit, welche Pflegehilfsmittel Sie benötigen.
  2. Sie senden das Formular portofrei an uns zurück – wir kümmern uns um alles Weitere.
    Wichtig: Achten Sie bitte darauf, dass das Formular vollständig ausgefällt und unterschrieben ist!
  3. Wir senden Ihnen Ihr erstes Pflege-Paket direkt nach Hause sobald wir die Genehmigung von Ihrer Kasse bekommen haben. Anschließend erhalten Sie von uns jeden Monat die von Ihnen benötigten Pflegehilfsmittel zugeschickt.

Häufige Fragen zum Pflege-Paket

  • Wer kann das Pflege-Paket erhalten?

    Um das Pflege-Paket zu erhalten müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

    1. Leistungen aus einem der fünf Pflegegrade (1, 2, 3, 4 oder 5) erhält.
    2. Sie leben Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft.
    3. Sie werden von mindestens einer privaten Person gepflegt.

    Wenn diese Punkte auf Sie zutreffen, können Sie die Kostenerstattung für Pflege-Hilfsmittel per Formular bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen. Den Antrag hierzu können Sie einfach bei uns online ausfüllen, oder Sie fordern die Unterlagen per Post an. Wir erledigen alle Formalitäten und senden Ihnen das Pflege-Paket nach der Genehmigung des Antrags zu.

  • Wie kann ich das Pflege-Paket bestellen?

    Das Pflege-Paket können Sie ganz einfach und rezeptfrei über unsere Webseite bestellen. Damit wir Ihnen das Pflege-Paket zusenden können, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse stellen.

    Diesen Antrag können Sie online bei uns ausfüllen – oder sie fordern die Unterlagen per Post an - die Formalitäten übernehmen dann wir. Sobald der Antrag genehmigt wurde versenden wir das erste Pflege-Paket an Sie. Der Versand erfolgt kostenlos an die von Ihnen angegebene Adresse.

  • Muss ich den Antrag jeden Monat neu stellen?

    Nein. Ihr Antrag wird von der Pflegekasse meist unbefristet genehmigt. Bei befristeten Genehmigungen wird nach Ende der Genehmigung erneut geprüft, ob weiterhin ein Bedarf an Pflegemitteln besteht.

  • Muss ich für das Pflege-Paket etwas bezahlen?

    Unser Service umfasst die Lieferung der Pflegehilfsmittel und die Erledigung alle Formalitäten mit Ihrer Pflege-Versicherung. Dieser Service ist für Sie komplett kostenlos. Sie müssen nie einen Cent an uns zahlen. Die Kosten für die Pflegehilfsmittel rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegeversicherung ab, so dass Sie auch für diese Kosten nicht in Vorleistung gehen müssen.

  • Wie viele Produkte erhalte ich in meinem Paket?

    Ihr Paket können Sie sich monatlich aus 6 verschiedenen Varianten wählen oder es sich individuell ganz nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Dabei darf der Gesamtwert des Paketes jedoch den Preis von 40€ nicht übersteigen.

  • Welche Produkte darf mein Paket enthalten?

    Die Produkte, die in Ihrem Pflege-Paket enthalten sein dürfen und von der Pflegeversicherung nach SGB XI abgedeckt werden, wurden genau festgelegt und dienen der häuslichen Grundpflege. So dürfen saugende Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Einmallätzchen sowie Mundschutz (auch FFP2-Masken) in den Paketen enthalten sein. Andere Verbrauchsprodukte wie Vorlagen oder Windeln müssen hingegen rezeptiert und direkt mit der Krankenversicherung (nach Regelung des SGB V) abgerechnet werden.

  • Kann ich über das Pflege-Paket auch waschbare Bettschutzeinlagen beziehen?

    Ja! Gern beliefern wir Sie auch mit waschbaren Bettschutzeinlagen. Kreuzen Sie dazu auf Ihrem Antrag den Bereich „Pflegehilfsmittel zur Körperpflege/Körperhygiene (PG 51)“ an und tragen Sie darunter die gewünschte Menge ein. Wir kümmern uns um alle Formalitäten und Sie erhalten die genehmigte Stückzahl mit Ihrem nächsten Pflege-Paket.

Wichtig zu wissen

  • Wir liefen Ihnen pünktlich jeden Monat die von Ihnen benötigten Pflegehilfsmittel frei Haus – selbstverständlich gern auch an einen Nachbarn oder anderen Empfangsberechtigten.
  • Wir sind Vertragspartner der gesetzlichen Pflegekassen und können nach Genehmigung direkt mit den Kassen abrechnen.
    Sie müssen keine Kosten verauslagen. Es fallen auch keine Versandkosten an.
  • Die Pflegehilfsmittel erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Pflegegeld als Sachleistung – die Kosten werden Ihnen also nicht von den übrigen Leistungen abgezogen.
  • Wichtig für Sie: Sie benötigen dafür kein Rezept Ihres Arztes. Und selbstverständlich können Sie jeden Monat neu wählen, welche Pflegehilfsmittel Sie benötigen.
  • Das Pflege-Paket enthält wichtige Produkte für eine hygienische und sichere häusliche Pflege. Damit schützen Sie sich und Ihre Angehörigen unter anderem Infektionskrankheiten.
PflegePaket Lieferung

Haben Sie Fragen zum Pflege-Paket oder zu den Formularen?

Dann rufen Sie uns unter der Nummer Tel. 040/309 233 18 an.

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