Senioren und Menschen mit Behinderung, die bisher nur wenig in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, haben mit den neuen
Pflegegraden ebenfalls Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse.
Wir informieren Sie zu Voraussetzungen und Ansprüchen.
hier klicken). Bei diesem werden für den Hilfebedarf eines Pflegebedürftigen Punkte zugewiesen. Bei dem Pflegegrad 1 muss mindestens eine Punktzahl von 12,5 erreicht werden.
Wer bekommt den Pflegegrad 1 zugewiesen?
Menschen, die in den Bereich des Pflegegrads 1 fallen, haben erst mit dem neuen Gesetz Anspruch auf Leistungen. Bisher wurden als so selbstständig eingestuft, dass sie keine Pflegestufe bekamen. Menschen mit dem Pflegegrad 1 können sich also weitgehend selbst versorgen, benötigen aber in einigen Bereichen Unterstützung. Bei ihnen ist beispielsweise die Mobilität eingeschränkt.
Tipp: Mit dem neuen Pflegegrad 1 steht beispielsweise in Form der 125 € monatlich Betreuungs- und Entlastungsleistungen auch Menschen Unterstützung zu, die nur wenig Hilfe im Alltag benötigen. Ein Antrag auf Pflegeleistungen lohnt also bereits für mobilitätseingeschränkte oder leicht demente Personen.

Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit
Pflegegrad 1 zu?
Pflegegeld oder Sachleistungen | Betreuungs- und Entlastungs- leistungen |
Kurzzeitpflege | Verhinderungs- pflege |
Tages- und Nachtpflege | Vollstationäre Pflege |
---|---|---|---|---|---|
125 € | 125 € |
Erläuterung: Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 125 € monatlich zu. Diese können Sie auch für anderen Leistungen wie Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege aufwenden. Generell ist das Geld dazu gedacht, Sie im Alltag zu entlasten. Zum Beispiel durch:
- die Beschäftigung einer Putzhilfe,
- das Beauftragen einer Alltagshilfe, bspw. für Behördengänge,
- den Besuch einer Betreuungsgruppe, die für Sie aktivierend wirkt.
Tipp: Durch einen Krankenhausaufenthalt kann es möglich sein, dass Sie anschließend vorübergehend mehr Hilfe bzw. Pflege bedürfen. Da Sie mit Pflegegrad 1 keinen Anspruch auf Kurzzeitpflege o.ä. durch die Pflegekasse haben, wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Krankenkasse. Hier kann eventuell ein Anspruch für eine erweiterte Haushaltshilfe oder eine Kurzzeitpflege für bis zu 4 Wochen im Jahr geltend gemacht werden.
Der Eigenanteil, den ein pflegebedürftiger Mensch für vollstationäre Pflege zahlen musste, richtete sich bisher nach seiner Pflegestufe. In Zukunft ist dieser aber bei allen Pflegeheimbewohnern gleich und liegt für das Jahr 2017 voraussichtlich
bei 580 €.
Zusätzlich zu den generellen Leistungen aus der Pflegeversicherung haben Sie mit
Pflegegrad 1 noch Anspruch auf die folgenden Leistungen:
Bisher mussten Sie Pflegehilfsmittel separat bei der Pflegekasse beantragen und auf eine Genehmigung warten. Mit Pflegegrad 1 stehen Ihnen diese ganz ohne zusätzlichen Aufwand zu.
