Pflegegrad 2 steht Pflegebedürftigen zu, die laut des Gesetzgebers bereits „erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind“. Sie haben damit Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse. Wir informieren Sie, wie diese Leistungen aussehen und welche Voraussetzungen für Pflegegrad 2 erfüllt sein müssen.
Wer kann mit dem Pflegegrad 2 rechnen?
Bei Pflegegrad 2 muss die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen bereits erheblich eingeschränkt sein. Diese Einschränkungen können sich auf einen oder mehrere Bereiche beziehen (z.B. körperlich, psychisch, kognitiv etc.). Menschen der Pflegestufe 0 (vornehmlich Demenzkranke) und 1 bekommen automatisch diesen Pflegegrad zugewiesen. Neue Antragssteller können ebenfalls den Pflegegrad 2 erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Hinweis: Wenn Sie bereits eine Pflegestufe haben, müssen Sie sich nicht erneut begutachten lassen. Sie erhalten automatisch den nächsthöheren Pflegegrad. Zudem erhalten Sie garantiert nicht weniger Leistungen als vorher. Dies ist gesetzlich geregelt.

Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit
Pflegegrad 2 zu?
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die Leistungen.
Pflegegeld oder Sachleistungen | Betreuungs- und Entlastungs- leistungen |
Kurzzeitpflege | Verhinderungs- pflege |
Tages- und Nachtpflege | Vollstationäre Pflege |
---|---|---|---|---|---|
316 € Pflegegeld und Pflegesachleistungen für 689€ monatlich |
125 € | maximal 1.612 € im Jahr | maximal 1.612 € im Jahr | Teilstationäre Pflegeleistung (monatlich 689 €) | 770 € |
Erläuterung: Das Pflegegeld steht Pflegebedürftigen zu, die von einem Angehörigen im Haushalt gepflegt werden. Die Pflegesachleistungen sind für professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst angedacht. Werden Sie von einem Angehörigen und einem Pflegedienst betreut, zahlt die Pflegekasse eine Kombinationsleistung. Das Pflegegeld wird dann verringert.
Verhinderungspflege
- Sie haben 28 Tage im Jahr Anspruch auf Verhinderungspflege. Erhalten Sie im laufenden Jahr keine Kurzzeitpflege, erhöht sich dieser auf 6 Wochen. Sie erhalten dann für das Jahr bis zu 3.224 €. Die Leistungen aus Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden addiert.
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Nehmen Sie für das laufende Jahr keine Verhinderungspflege in Anspruch, steigt Ihr Anspruch auf Kurzzeitpflege auf 8 Wochen im Jahr. Hier werden ebenfalls die beiden Sachleistungen addiert. Der Betrag für die Kurzzeitpflege für das laufende Jahr summiert sich dann auf 3.224 €.
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Das Pflegegeld wird während der Kurzzeitpflege noch für acht Wochen zu 50% weitergezahlt.
- Während der Verhinderungspflege wird Ihnen Ihr Pflegegeld noch für sechs Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Zusätzlich zu den genannten Pflegeleistungen, die Ihnen speziell für den Pflegegrad 2
zustehen, haben Sie auch noch Anspruch auf folgende Leistungen: