Ausfüllhilfe für Antrag auf Pflegeleistungen
Haben Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt, erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse ausführliche Formulare zur Erfassung Ihrer Wünsche bzw. aktuellen Pflegesituation. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Formulare richtig ausfüllen.

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Inhaltsverzeichnis
Wer Leistungen bei der Pflegekasse beantragt, erhält von den Sachbearbeiterinnen Antragsformulare, die für eine Einstufung ausgefüllt werden müssen. Die Formulare unterscheiden sich von Kasse zu Kasse, jedoch in der Regel nur im Aufbau – die Begrifflichkeiten und die abgefragten Informationen sind gleich. Um Sie bei der Antragstellung zu unterstützen, haben wir für Sie eine Ausfüllhilfe zusammengestellt. Sollten Sie darüber hinaus Hilfe benötigen, können Sie sich an die Pflegeberaterinnen der Pflegekassen oder Pflegestützpunkte wenden.
Sie haben noch keinen Antrag auf Pflegegrad gestellt? Laden Sie sich unsere kostenlose Vorlage herunter und beachten Sie unsere Anweisungen im PDF. Mehr zum Ablauf der Antragstellung erfahren Sie in unserem Text "So stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen".
So füllen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen aus
Nicht jeder Antrag fragt die benötigten Informationen in der gleichen Reihenfolge ab, aber die Themenblöcke sind in der Regel gleich.
Teil 1: Art des Antrags
Geben Sie an, ob es sich um einen Erstantrag, einen Höherstufungsantrag oder um einen Antrag auf Änderung der Pflegeleistung handelt.
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Erstantrag: Sie stellen erstmalig einen Antrag auf Pflegeleistungen und haben noch keinen Pflegegrad.
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Höherstufungsantrag: Sie haben bereits einen Pflegegrad und möchten sich in einen höheren einstufen lassen.
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Änderung der Pflegeleistung: Sie möchten Ihre bisherigen Leistungen ändern – z.B. möchten Sie von Pflegegeld auf Pflegesachleistungen oder in eine vollstationäre Pflege wechseln.
Teil 2: Daten des Pflegebedürftigen
Für die Bearbeitung werden die Daten des Pflegebedürftigen – also die Person, für die die Leistungen beantragt werden – benötigt. Die erforderlichen Daten umfassen:
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Vor- & Nachname
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Geburtsdatum
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Anschrift
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Telefonnummer
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Krankenversichertennummer (finden Sie auf der Gesundheitskarte)
Sofern Sie sich derzeit an einem Ort aufhalten, der von Ihrem gemeldeten Wohnort abweicht, so wird auch diese Adresse in der Regel abgefragt.
Teil 3: Art der Pflege
Geben Sie an, welche Art der Pflege Sie nutzen möchten.
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Pflege durch eine Privatperson/Pflegegeld: Sie werden nicht von einer professionellen Pflegekraft, sondern von einem Angehörigen oder Freund/Nachbarn gepflegt.
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Ambulante Pflege durch einen Pflegedienst/Pflegesachleistungen: Sie werden durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt.
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Tages- & Nachtpflegeeinrichtung/Teilstationäre Pflege: Sie werden stundenweise am Tag oder über Nacht in einer Einrichtung für die teilstationäre Pflege betreut.
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Vollstationäre Pflege: Sie werden rund um die Uhr in einem Pflegeheim betreut.
Hier sind Mehrfachnennungen möglich – bspw. in Form einer Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen oder einer Kombination aus Pflegegeld und Leistungen für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege.
Teil 4: Kontaktdaten der Pflegeperson/des Pflegedienstes/der Pflegeeinrichtung
Je nachdem, wie die Pflege organisiert werden soll, benötigt die Pflegekasse die Kontaktdaten der zuständigen Pflegeperson, des Pflegedienstes und/oder der jeweiligen Pflegeeinrichtung.
Teil 5: Ursachen der Pflegebedürftigkeit
Die Pflegekasse fragt ab, ob ggf. weitere Kostenträger an den Pflegekosten beteiligt sind bzw. ob hier eine Verrechnung von Leistungen möglich ist. Dies kann der Fall sein, wenn die Pflegebedürftigkeit aufgrund
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eines Arbeitsunfalls / einer Berufskrankheit,
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eines Versorgungsleidens / Kriegsschadens / Wehrdienstschadens,
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eines Unfalls, Behandlungsfehlers, Geburtsschadens o.Ä.
eingetreten ist. Legen Sie die entsprechenden Bescheide als Kopie bei.
Teil 6: Andere zuständige Leistungsträger & Beihilfe
Haben Sie Pflegeleistungen bereits bei einem anderen Leistungsträger beantragt, müssen Sie diesen an dieser Stelle angeben. Dabei kann es sich beispielsweile um ausländische Versicherungen oder einen Sozialhilfeträger handeln.
Außerdem müssen Sie angeben, ob Sie Anspruch auf Beihilfe bzw. Heilfürsorge haben. Dies kann sich aus einer vergangenen Beschäftigung im öffentlichen Dienst ergeben. Geben Sie auch hier die zuständige Stelle an.
Teil 7: Vorversicherungszeit
Hier wird abgefragt, ob Sie die letzten zwei Jahre bei derselben Pflegekasse versichert waren. Wenn nicht, geben Sie hier den Namen Ihres alten Versicherungsträgers an.
Teil 8: Kontaktdaten Ihres Hausarztes
Einige Pflegekassen benötigen die Kontaktdaten Ihres Hausarztes.
Teil 9: Kontaktdaten Ihres Betreuers bzw. Bevollmächtigten
Wurde für Sie ein gerichtlicher Betreuer bestellt oder haben Sie einen Bevollmächtigten, so geben Sie an dieser Stelle dessen Kontaktdaten an – vergessen Sie nicht, entsprechende Urkunden/Nachweise beizufügen.
Haben Sie weder einen Betreuer noch einen Bevollmächtigten, können Sie hier dennoch eine Vertrauensperson angeben, die für Anfragen der Pflegekasse zur Verfügung steht.
Teil 10: Abstimmung zum Gutachtertermin
Die Pflegekasse fragt häufig direkt Ihre Verfügbarkeit für den anstehenden Gutachtertermin des MD bzw. MEDICPROOF ab oder nach den Kontaktdaten einer Vertrauensperson, mit der der Termin abgestimmt werden kann. Wichtige Termine für Arztbesuche oder Reha-Maßnahmen müssen nicht verschoben werden, machen Sie stattdessen deutlich, dass Sie an diesen Tagen nicht verfügbar sind.
Teil 11: Bankdaten für Pflegeleistungen
Beantragen Sie die Auszahlung von Pflegegeld, so ist die Angabe einer Bankverbindung für die Auszahlung notwendig. Dies kann Ihre eigene Bankverbindung sein, aber auch die Bankverbindung Ihres pflegenden Angehörigen. Bei letzterer Option ist in der Regel die Unterschrift des Empfängers auf den Antragsformularen nötig.
Teil 12: Datum & Unterschrift
Selbstverständlich muss auch der Antrag auf Pflegeleistungen von Ihnen unterschrieben werden. Alternativ kann die Unterschrift auch von Ihrem Bevollmächtigten geleistet werden.
Weitere Tipps zum Ausfüllen des Antrags auf Pflegeleistungen
Bei den Formularen einiger Pflegekassen haben Sie optional die Möglichkeit, um die Zusendung des Pflegegutachtens zu bitten. Dies sollten Sie unbedingt wahrnehmen, denn das Gutachten kann Ihnen später dabei helfen, Widerspruch einzulegen, wenn Sie mit der Entscheidung unzufrieden sind. Finden Sie diese Option nicht auf dem Antragsformular vor, sprechen Sie dazu Ihren Berater an.
Manche Pflegekassen fragen außerdem ab, ob Sie einen Termin für die Pflegeberatung wünschen. Sofern Sie noch keinen Pflegeberater haben, sollten Sie auch diese Möglichkeit wahrnehmen. Die Pflegeberatung ist für Sie in jedem Fall kostenlos.
Zuletzt geändert am 23.02.2024