Bauliche und rechtliche Grundlagen eines Treppenlifts
In den meisten Fällen ist der Einbau eines Treppenlifts ohne große Probleme machbar, ob in einer Wohnung oder in einem Haus. Insbesondere in Miets- oder Mehrfamilienhäusern können Sie jedoch nicht ohne Weiteres einen Treppenlift einbauen – hier gilt es, im Vorfeld bauliche und rechtliche Voraussetzungen abzuklären und eine Baugenehmigung einzuholen.
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Inhaltsverzeichnis
Der Einbau eines Treppenlifts erfordert einen nicht unerheblichen Eingriff in die Gegebenheiten Ihrer Wohnung oder Ihres Treppenhauses. Vor der Montage eines Treppenliftes ist es daher insbesondere in Mehrfamilien- oder Mietshäusern unbedingt nötig, die Bauaufsicht zu Rate zu ziehen und sich die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme schriftlich bestätigen zu lassen. Danach sollte qualifiziertes Fachpersonal den Einbau durchführen. Dazu sollten immer auch die Beratung und Vermessung vorab durch einen qualifizierten Ansprechpartner stattfinden. Dieser wird oft direkt durch den Händler oder Hersteller des gewünschten Treppenliftes vermittelt.
Worauf ist beim Einbau zu achten?
Treppenlifte unterliegen den deutschen Richtlinien des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes und der Maschinenverordnung. Eine CE-Kennzeichnung gibt Ihnen Aufschluss über die wichtigsten Fakten (Baujahr, Maximalbelastung, Seriennummer) und hält zudem auch Kontaktdaten des Herstellers für Notfälle bereit. Nach dem professionellen Einbau sind auch die regelmäßige Wartung und Pflege eines Treppenliftes durch Techniker wichtig, um für Ihre Sicherheit zu sorgen. Dies bieten viele Hersteller als Serviceleistung an.
Treppenlifte sollten zudem auch Vorkehrungen für die Personensicherheit aufweisen. Stützlehnen, Sicherheitsgurte, Klappschranken und Abrollsicherungen sind wichtige Bestandteile einer solchen Konstruktion. Um zudem im Falle eines Stromausfalls den Transport auf die nächste Etage gewährleisten zu können, haben hochwertige Lifte eine Notstromversorgung oder einen Akkubetrieb.
Bauliche Voraussetzungen
Um einen Treppenlift einbauen zu können, müssen bestimmte bauliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese werden selbstverständlich von einem Sachverständigen eingehend geprüft:
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hohe Stabilität der Wand, um den Lift tragen zu können (kann bei Bedarf verstärkt werden)
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die tragende Wand muss mindestens 100 cm hoch sein
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hohe Tragfähigkeit der Treppe bzw. des Treppengeländers, wenn der Aufzug darauf sitzt
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die Stufen müssen mindestens 100 cm breit sein
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öffentliche Treppen müssen mindestens 150 cm breit sein
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ausreichender Platz am Ende und am Anfang der Treppe zum Ein- und Aussteigen oder zum Abstellen von evtl. vorhandenen Gehhilfen
Generell ist darauf zu achten, dass die Fluchtwegbreiten eingehalten werden und der Brandschutz nicht beeinträchtigt wird. Mit Hilfe eines Beraters oder Sachverständigen werden alle Möglichkeiten im Detail mit Ihnen durchgesprochen und bei auftretenden Schwierigkeiten Lösungen gefunden.
Zuletzt geändert am 13.02.2024
- BMG: Ratgeber zur Pflege. Alles, was Sie zur Pflege wissen müssen. Berlin, 2019, S. 72.
- BMG: Ratgeber Pflege. Alles, was Sie zum Thema Pflege wissen sollten. Berlin, 2022, S 74ff.