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FINANZIELLE VORSORGE

Für den Pflegefall finanziell vorgesorgt sein

Erstellt am 11.09.2023 | Joanna Gründel
Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten

Es ist schwierig, sich frühzeitig mit der eigenen Altersvorsorge und der Pflegevorsorge auseinanderzusetzen. Meist geschieht dies erst, wenn jemand im Umfeld oder man selbst pflegebedürftig wird. Es ist verständlich, dass man diese Gedanken und Vorkehrungen aufschiebt, aber es ist sehr wichtig, Vorsorge zu treffen, um auch auf eine sehr plötzlich eintretende Pflegebedürftigkeit vorbereitet zu sein.

Ein Seniorenpaar ist in einem Park. Beide stehen auf Yogamatten und machen Fitnessübungen.
Foto von Vlada Karpovich auf pexels.com

Zur Pflegevorsorge gehören nicht nur Vollmachten und Verfügungen, sondern auch die finanzielle Vorsorge, wie z. B. Pflegezusatzversicherungen, die gerade in Zukunft von besonderer Bedeutung sein werden. Denn feststeht, dass sowohl das Pflegerisiko als auch die Pflegekosten in Zukunft steigen werden. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird kontinuierlich zunehmen und bereits heute beziehen rund 5 Millionen Menschen in Deutschland Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Besonders betroffen von Pflegebedürftigkeit sind ältere Menschen. Rund 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt, etwas mehr als 50 Prozent davon in der Regel von Angehörigen oder Laien ohne Unterstützung durch professionelle Pflegedienste. (Angaben des Statistischen Bundesamtes, Stand Dezember 2022).

Welche Kosten können auf mich zukommen?

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung decken in der Regel nur einen Teil der Pflegekosten ab. Wie hoch die tatsächlichen Leistungen sind, richtet sich nach dem Pflegegrad, welcher sich wiederum am Grad der Selbstständigkeit des Versicherten misst. Je unselbstständiger eine Person ist, desto höher fällt der Pflegegrad und desto höher sind auch die Leistungen der Pflegekasse.  Übersteigen die tatsächlichen Kosten die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, müssen Pflegebedürftige diese Kosten selbst tragen. Erst wenn die Rente nicht mehr ausreicht und das Vermögen aufgebraucht ist, springt das Sozialamt ein (Hilfe zur Pflege), das vorher prüft, ob der Ehepartner oder die Kinder (Elternunterhalt) dafür aufkommen können. Für die professionelle Pflege zu Hause und die vollstationäre Pflege im Heim gibt es Schätzungen über den zu zahlenden Eigenanteil. Nachfolgend finden Sie diese Richtwerte:

Pflegegrad 1 Pflegegrad 2 Pflegegrad 3 Pflegegrad 4 Pflegegrad 5
prof. Pflege zu Hause 150 € 500 € 1100 € 1900 € 2200 €
vollstat. Pflege im Heim 2000 € 2000 € 2000 € 2000 € 2000 €

Bei der Wahl einer Pflegezusatzversicherung ist daher auf die Art der Pflege zu achten, die später gewünscht wird. Die häusliche Pflege, auch durch professionelle Pflegekräfte, ist im Durchschnitt günstiger, regional unterschiedlich und steigt mit zunehmenden Pflegegraden. Achten Sie daher vor allem in den Pflegegraden 1 bis 3 auf eine ausreichende Absicherung, denn die meisten Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 und höher werden stationär gepflegt. In der stationären Pflege sind die Kosten ab Pflegegrad 2 einheitlich, weshalb ab da auf eine hohe Deckungssumme geachtet werden sollte. Der durchschnittliche Eigenanteil ohne Zuschüsse bei der Unterbringung im Pflegeheim liegt derzeit bei 2.468 Euro. Eine stationäre Unterbringung in Pflegegrad 1 ist selten, da die Kosten für den relativ geringen Pflegebedarf zu hoch sind. Auf Internetseiten wie dem Pflegelotsen können Sie sich über die Kosten informieren, beachten Sie aber, dass diese in Zukunft steigen können.

Welche Pflegezusatzversicherung passt zu mir?

Wichtig ist als erstes den finanziellen Bedarf festzustellen. Dieser hängt von verschiedenen Faktoren ab, weshalb Sie sich folgende Fragen stellen sollten:

  1. Wie hoch werden die Pflegekosten sein?
    Welche Form der Pflege bevorzugen Sie? Ambulant oder stationär?
    Welcher Pflegegrad könnte auf Sie zu kommen?
    Welche Art von Pflegeheim kommt für Sie in Frage? Teuer oder günstiger?
    Können und wollen Ihre Angehörige Sie in Zukunft selbst pflegen?

  2. Wie sieht wahrscheinlich Ihre finanzielle Situation im Alter aus?
    Welche Rente könne Sie erwarten?
    Verfügen Sie über Vermögen?
    Gibt es Angehörige, die Sie finanziell unterstützen können und wollen?
    Gibt es zusätzliche Einnahmen, z. B. Immobilien, die Sie vermieten?

All diese Fragen können natürlich zu einem frühen Zeitpunkt nicht hundertprozentig geklärt werden. Es geht vielmehr darum, sich ein Bild zu machen und vorläufige Grenzen zu erkennen. Nicht immer wollen die Eltern, dass ihre Kinder sie einmal pflegen, dann weiß man, dass dieser Weg nicht in Frage kommt und kann sich auf die ambulante oder stationäre Pflege konzentrieren.


Was tun, wenn plötzlich ein Pflegefall eintritt?


Welche Pflegezusatzversicherungen gibt es?

Es gibt verschiedene Arten von Pflegezusatzversicherungen: private und gesetzliche. Die drei privaten Pflegezusatzversicherungen Pflegetagegeld-, Pflegekosten- und Pflegerentenversicherung sowie der staatlich geförderte Pflege-Bahr haben sehr unterschiedliche Leistungen. Da die Tarife schwer zu unterscheiden sind, empfehlen wir eine unabhängige Beratung, z. B. bei Ihrer Verbraucherzentrale.

Ein kurzer Überblick über die vier Pflegezusatzversicherungen:

Pflegetagegeldversicherung

Bei der Pflegetagegeldversicherung erhalten Sie einen festgelegten Tagessatz, in der Regel für einen ganzen Monat auf einmal ausgezahlt. Dieser Tagessatz ist abhängig von Ihrem Pflegegrad. Den vollen Tagessatz erhalten Sie erst ab Pflegegrad 5 bzw. ab und zu ab Pflegegrad 4. Die Zahlung ist unabhängig von der Art der Pflege, d. h. Sie erhalten sie, wenn Sie zu Hause von Angehörigen oder von einem ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, und Sie erhalten sie auch, wenn Sie in einem Pflegeheim betreut werden.

ACHTUNG: Es gibt einige Pflegetagegeldtarife, die keine Leistungen bei ambulanter Pflege vorsehen. Diese sind nicht empfehlenswert. Außerdem ist zu beachten, dass bei einer Kündigung alle eingezahlten Beträge verloren gehen.

Pflegekostenversicherung

Die Pflegekostenversicherung ist im Gegensatz zur Pflegetagegeldversicherung direkt kostenbezogen. Das heißt, es werden die tatsächlich entstandenen Kosten geprüft, z.B. die Kosten des ambulanten Pflegedienstes, und Sie erhalten dafür entweder einen vertraglich festgelegten Prozentsatz oder die Restkosten unterliegen einer festgelegten Höchstgrenze. Es werden nur Kosten für Leistungen übernommen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung enthalten sind.

ACHTUNG: Bei Pflegegrad 1 werden in der Regel keine Kosten übernommen. Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einem Pflegeheim werden in den meisten Fällen und unabhängig vom Pflegegrad nicht übernommen. Und im Falle einer Kündigung gehen die gesamten eingezahlten Beträge verloren.

Pflegerentenversicherung

In einer Pflegerentenversicherung wird eine Sparvertrag mit einer Versicherung für die Pflegevorsorge kombiniert. Wenn es zum Pflegefall kommt, erhält der Versicherte eine Pflegerente als monatlichen Betrag oder Einmalzahlung ausgezahlt, die vom Pflegegrad abhängig ist. Hierfür müssen Sie sich vor Vertragsbeginn einer Gesundheitsprüfung durch den Versicherungsnehmer unterziehen. Vorteile der Pflegerentenversicherung sind, dass sie zur freien Verfügung steht, Beitragszahlungen bei Engpässen ausgesetzt werden können und sie in der Regel beitragsstabil ist.

ACHTUNG: Wenn Sie Ihre Rentenhöhe festlegen, sollten Sie die zu erwartende Inflation miteinbeziehen. Die Pflegerentenversicherung ist von den Beiträgen her deutlich teurer als die Pflegetagegeld- und die Pflegekostenversicherung.

Pflege-Bahr

Mit dem Pflege-Bahr schließen Sie eine staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung ab. Ihre monatlichen Beiträge werden mit 5 € monatlich bzw. 60 € jährlich bezuschusst, bei einem monatlichen Mindestbetrag von 10 €. Ein Vorteil dieser Versicherung ist, dass keine Gesundheitsprüfung durch den Versicherungsnehmer erfolgt. Somit können auch Personen mit Vorerkrankungen diese Versicherung abschließen.

ACHTUNG: Die Beiträge steigen im Laufe der Jahre stark an, die Leistungen sind dagegen vergleichsweise gering.

Weitere Informationen zum Pflege-Bahr finden Sie hier.

Eine Zusatzversicherung kann die Kosten für eine stationäre Unterbringung oder einen ambulanten Pflegedienst abdecken. Zu beachten ist jedoch, dass die Beiträge für eine solche Versicherung in der Regel lebenslang gezahlt werden müssen und in Zukunft steigen werden.

Zuletzt geändert am 20.02.2024

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