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PFLEGEVERSICHERUNG

Pflege-Bahr – staatliche Pflegezusatzversicherung

Erstellt am 11.09.2023 | Joanna Gründel
Geschätzte Lesedauer: 5 Minuten

Der Pflege-Bahr, auch bekannt als "Pflegezusatzversicherung nach dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz", ist eine staatlich geförderte private Pflegeversicherung in Deutschland. Er wurde im Jahr 2013 eingeführt, um die Eigenverantwortung und die finanzielle Absicherung im Pflegefall zu stärken.

Nahaufnahme einer älteren Person, die einen Vertrag mit einem Kugelschreiber unterschreibt.
Foto von Matthias Zomer auf pexels.com

Beim Pflege-Bahr handelt es sich um eine private Pflegezusatzversicherung, bei der der Versicherungsnehmer im Pflegefall eine monatliche Rente erhält. Die Höhe der monatlichen Rente wird vom Versicherten selbst bestimmt und kann zwischen 600 und 2.500 Euro liegen. Die Prämien für den Pflege-Bahr werden vom Staat mit einem Zuschuss von 5 Euro pro Monat gefördert, wenn der Versicherungsnehmer mindestens 10 Euro pro Monat selbst einzahlt. Die monatliche Rente wird mit Eintritt einer Pflegebedürftigkeit ausgezahlt.

Wer hat Anspruch auf den Pflege-Bahr?

Grundsätzlich kann jeder Bürger mit Wohnsitz in Deutschland, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, den Pflege-Bahr in Anspruch nehmen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, bei denen kein Anspruch auf den Pflege-Bahr besteht. Dazu gehören beispielsweise

  • Personen, die bereits eine private oder gesetzliche Pflegeversicherung abgeschlossen oder

  • Personen, die bereits einen Pflegegrad haben.

Für wen ist der Pflege-Bahr sinnvoll?

Der Pflege-Bahr kann für Personen sinnvoll sein, die zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung vorsorgen wollen, um im Pflegefall finanziell besser abgesichert zu sein. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt in der Regel nur einen Teil der Pflegekosten ab, es bietet sich daher an, diese Versorgungslücke durch eine Zusatzversicherung zu schließen.

Die gesetzliche Pflegezusatzversicherung kann insbesondere für Personen mit geringem Einkommen oder mit einem Beruf mit erhöhtem Pflegerisiko geeignet sein. Auch für Personen, die keine Angehörigen haben oder nicht auf die Unterstützung von Angehörigen zurückgreifen können, kann der Pflege-Bahr als finanzieller Puffer dienen.

Beachten Sie jedoch, dass der Pflege-Bahr nicht für jeden ideal ist. Je nach individueller Situation und Bedarf kann eine andere Form der Pflegeversicherung oder der Absicherung für den Pflegefall zweckmäßig sein. Es ist daher ratsam, sich vor Abschluss eines Pflege-Bahr umfassend zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Welche Voraussetzungen müssen für die staatliche Förderung (Pflege-Bahr) erfüllt sein?

Im Gegensatz zu privaten Pflegezusatzversicherungen weist der Pflege-Bahr einige Besonderheiten auf und um die staatliche Förderung für den Pflege-Bahr in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigsten Voraussetzungen sind nachfolgend aufgeführt:

  • Gesundheitszustand: Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge aufgrund von Vorerkrankungen sind nicht zulässig, d.h. der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers spielt keine Rolle.

  • Eintritt des Pflegefalls: Pflege-Bahr ist eine Pflegetagegeld- oder Pflegemonatsgeldversicherung. Das bedeutet, dass bei Eintritt des Pflegefalls für jeden Pflegetag ein fester Geldbetrag gezahlt wird, der jedoch als monatliche Gesamtsumme ausgezahlt wird.

  • Versicherungsprämien: Die Prämien richten sich ausschließlich nach dem Eintrittsalter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss und den Konditionen des Unternehmens.

  • Höhe der Leistungen: Sie muss bei Pflegegrad 1 mindestens 60 € und bei Pflegegrad 5 mindestens 600 € betragen. Außerdem dürfen sie nicht höher sein als die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung im jeweiligen Pflegegrad.

  • Individuelle Leistungen: Jeder Pflegegrad erhält unterschiedliche Leistungen.

  • Wartezeit: Erst nach etwa fünf Jahren beginnt die Leistungspflicht der Versicherung.

  • Kündigungsmöglichkeit: Sind die Versicherten finanziell nicht mehr in der Lage, die Prämien zu zahlen (dies wird geprüft), kann der Vertrag rückwirkend zum Eintritt der finanziellen Hilfsbedürftigkeit gekündigt oder für drei Jahre ruhend gestellt werden.

  • Abschlusskosten: Die Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen maximal zwei Monatsbeiträge bzw. maximal zehn Prozent der Bruttoprämie betragen.

Beachten Sie, dass die staatliche Förderung nur für die Pflege-Bahr-Versicherung gilt und nicht für andere Formen der privaten Pflegeversicherung.



Kosten und Leistungen der Pflege-Bahr-Versicherung

Die Kosten und Leistungen der Pflege-Bahr-Versicherung können je nach Anbieter, Tarif und individuellen Bedürfnissen variieren. Im Folgenden finden Sie einige allgemeine Informationen zu den Kosten und Leistungen der Pflege-Bahr-Versicherung:

Kosten:

  • Der Versicherungsnehmer zahlt mindestens 10 Euro monatlich in den Pflege-Bahr ein, um die staatliche Förderung von 5 Euro monatlich zu erhalten.
  • Die Höhe der monatlichen Prämie hängt ab vom gewählten Versicherungsunternehmen, dem Tarif und individuellen Faktoren wie Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.
  • Die monatliche Prämie kann im Laufe der Zeit steigen, insbesondere wenn der Versicherte älter wird.

Leistungen:

  • Der Pflege-Bahr bietet im Pflegefall eine monatliche Pflegerente, deren Höhe bei Vertragsabschluss festgelegt wird.
  • Die Höhe der Pflegerente hängt von der individuellen Wahl des Versicherungsnehmers ab und kann zwischen mindestens 600 und 2.500 Euro liegen.
  • Die Pflegerente wird unabhängig von der Höhe der tatsächlich anfallenden Pflegekosten gezahlt.
  • Die Leistungen des Pflege-Bahr sind begrenzt und können im Einzelfall nicht ausreichen, um die tatsächlichen Pflegekosten zu decken.

Mindestumfang der Leistungen

Pflegegrad Erstattungssatz in % Auszahlungsbetrag pro Monat
1 10 % 60 €
2 20 % 120 €
3 30 % 180 €
4 40 % 240 €
5 100 % 600 €

Es ist ratsam, sich vor Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung ausführlich über die Kosten und Leistungen zu informieren und gegebenenfalls individuell zu prüfen, ob die Pflege-Bahr-Versicherung im Hinblick auf den eigenen Bedarf und die persönliche finanzielle Situation sinnvoll ist.

Nachteile der Pflege-Bahr

Trotz der staatlichen Förderung und der Vorteile, die eine private Pflegeversicherung wie der Pflege-Bahr bieten kann, gibt es auch einige Nachteile, die bei der Entscheidung für oder gegen den Pflege-Bahr berücksichtigt werden sollten:

  1. Begrenzte Leistungen: Die Leistungen des Pflege-Bahr sind begrenzt und reichen unter Umständen nicht aus, um die tatsächlichen Pflegekosten im Pflegefall zu decken. Daher ist es wichtig, vor Abschluss eines Pflege-Bahrs den individuellen Pflegebedarf und die tatsächlichen Kosten zu prüfen. Viele Anbieter bieten spezielle Pflege-Bahr-Rechner an, z. B. ARAG, münchener verein oder ERGO . Mit diesen Online-Tools können Sie sich eine erste Orientierung verschaffen.
  2. Kein Anspruch bei bestehendem Pflegegrad: Personen, die bereits einen Pflegegrad haben, können den Pflege-Bahr nicht abschließen und somit auch nicht von der staatlichen Förderung profitieren.
  3. Hohe Prämien bei höherem Eintrittsalter: Je älter der Versicherungsnehmer bei Abschluss des Pflege-Bahr ist, desto höher sind die monatlichen Prämien. Daher kann der Pflege-Bahr bei einem späteren Eintritt in die Versicherung teuer werden.
  4. Keine Beitragsrückerstattung: Im Gegensatz zu anderen Formen der privaten Pflegeversicherung gibt es beim Pflege-Bahr keine Beitragsrückerstattung bei Vertragsende, wenn keine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.
  5. Eingeschränkte Auswahl an Versicherungsunternehmen: Die Auswahl an Versicherungsunternehmen, die den Pflege-Bahr anbieten, ist begrenzt, so dass möglicherweise keine optimale Tarif- und Leistungsauswahl möglich ist.
  6. Geringe Flexibilität: Die einmal festgelegte monatliche Rente kann im Nachhinein nicht ohne weiteres geändert werden, so dass die Versorgungslücke bei einer Änderung des individuellen Pflegebedarfs nicht ohne weiteres geschlossen werden kann.

Es ist daher wichtig, die Vor- und Nachteile der Pflege-Bahr abzuwägen und individuell zu entscheiden, ob diese Form der privaten Pflegeversicherung sinnvoll ist oder ob andere Versicherungsformen oder Absicherungsmöglichkeiten besser geeignet sind.

Zuletzt geändert am 20.02.2024

QUELLEN
  1. Pflege-Vorsorgeförderung, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflege-vorsorgefoerderung.html (besucht am 10.09.2023)
  2. Pflege-Bahr: Was bringt die geförderte Pflegezusatzversicherung?, https://www.verbraucherzentrale-hessen.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegebahr-was-bringt-die-gefoerderte-pflegezusatzversicherung-22180 (besucht am 10.09.2023)
  3. Sozialgesetzbuch (SGB XI) - Soziale Pflegeversicherung § 126 SGB XI Zulageberechtigte, www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/126.html (besucht am 10.09.2023)
  4. Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz, https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflege-neuausrichtungs-gesetz.html (besucht am 10.09.2023)

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