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EFFIZIENTE PFLEGE

Was bedeutet „Poolen von Leistungen“?

Erstellt am 13.03.2024 | Marius Damrow
Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten

Wenn mehrere Pflegebedürftige gemeinsam gepflegt werden, spart das Zeit und Kosten. Dieses Zusammenlegen von Pflegesachleistungen nennt man poolen. Die frei gewordenen Ressourcen muss ein ambulanter Pflegedienst dann für die Betreuung der Pool-Teilnehmer aufwenden. Leistungen zusammenzulegen ist nicht aufwendig, es müssen nur einige Vorgaben beachtet werden, die wir Ihnen hier erläutern.

Ein Seniorenpaar sitzt gemeinsam mit einer Altenpflegerin auf der heimischen Couch. Die Altenpflegerin erklärt etwas anhand von Notizen in einem Ordner.
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Wer kann Leistungen poolen?

Um Leistungen zu poolen, müssen sich mindestens zwei Pflegebedürftige darauf verständigen. Sie können beispielsweise in Wohngemeinschaften leben, Nachbarn sein oder auch in kurzer Distanz voneinander entfernt wohnen. Besonders eignet sich das Poolen auch für Ehepaare und Lebensgemeinschaften, in denen beide Partner pflegebedürftig sind.

Das Poolen von Leistungen bezieht sich auf Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst. Die Pflegebedürftigen müssen also zuhause gepflegt werden, wobei sie nicht unbedingt zusammen wohnen müssen. Je näher sie beieinander wohnen, desto effizienter ist das Poolen. Am besten funktioniert es, wenn die teilnehmenden Pflegebedürftigen im selben Haushalt wohnen.

Folgende Voraussetzungen gelten also, um Leistungen zusammenzulegen:

  • Die Pflegebedürftigen wohnen in räumlicher Nähe/im selben Haushalt.

  • Sie beziehen Pflegesachleistungen.

  • Die Pflege erfolgt durch den selben ambulanten Pflegedienst.

Jedem Pflegebedürftigen steht die Entscheidung, an einem Pool teilzunehmen, selbst zu. Eine Pflicht dazu kann ihm nicht auferlegt werden.

Beim Zusammenlegen von Leistungen gilt, dass die Pflegekassen maximal den Höchstbetrag an Pflegesachleistungen übernehmen. Darüber hinaus gehende Kosten sind privat zu zahlen. Die gelten Beträge sind abhängig vom Pflegegrad:

Pflegegrad

Pflegesachleistung pro Monat

Pflegegrad 1

-

Pflegegrad 2

761 €

Pflegegrad 3

1.432 €

Pflegegrad 4

1.778 €

Pflegegrad 5

2.200 €


Sie müssen seit Kurzem eine häusliche Pflege organisieren? Lesen Sie hier, wie Sie am besten vorgehen:


Wie funktioniert das Poolen?

Wenn mehrere Pflegebedürftige, die im selben Haushalt oder in räumlicher Nähe wohnen, sich entscheiden, Leistungen zu poolen, schließen sie einen entsprechenden Pflegevertrag mit einem Pflegedienst. Zeit und Kosten werden vor allem dadurch eingespart, dass die Wegepauschale, auch Wegegeld genannt, des Pflegedienstes auf die Pool-Teilnehmer verteilt wird. Die Wegepauschale wird jeweils von den Bundesländern in den Rahmenverträgen festgelegt. Sie liegt meist im Bereich von etwa 5 € bis 7 € pro Hausbesuch und beinhaltet die Wegezeit der Pflegekraft zur Wohnung des Pflegebedürftigen und zurück.

Die Wegepauschale bezieht sich auf Hausbesuche zwischen 06.01 Uhr und 20.00 Uhr. An Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie Hausbesuchen zwischen 20.01 Uhr und 06.00 Uhr – sogenannte „ungünstige Zeiten“ – wird eine erhöhte Pauschale angesetzt. In den meisten Fällen ist sie doppelt so hoch. Beim Poolen von Leistungen wird pro Pflegebedürftigem die halbe Wegepauschale pro Hausbesuch berechnet. Bei der Leistungserbringung zu ungünstigen Zeiten erhöht/verdoppelt sich die halbierte Pauschale entsprechend.

Weitere Kosten- und Zeiteinsparungen entstehen, wenn bestimmte Tätigkeiten für mehrere Pflegebedürftige gleichzeitig erledigt werden können. Dies sind zum Beispiel Einkaufen, Kochen, Wäsche waschen, Aufräumen der Wohnung und Hilfe bei dem Erledigen von finanziellen oder behördlichen Aufgaben. Aus diesem Grund ist das Poolen effizienter, wenn die Pflegebedürftigen im selben Haushalt wohnen als wenn sie Nachbarn sind. Dadurch können mehrere Aufgaben zusammen erledigt werden.

Wenn Leistungen zusammengelegt werden, ist darauf zu achten, dass für alle Pflegebedürftigen im Pool dieselben Tätigkeiten erbracht werden. Alle Pool-Teilnehmer sollen gleichermaßen profitieren. Welche Leistungen gepoolt werden, vereinbaren die Pflegebedürftigen vertraglich mit dem Pflegedienst.

Gepoolte Leistungen halten die Pflegekräfte als solche in den individuellen Dokumentationen fest. So ist eine genaue Abrechnung möglich und es ist nachvollziehbar, ob alle Pflegebedürftigen zu gleichen Teilen vom Pool profitieren.

Welche Vorteile ergeben sich durch das Poolen? Zeit- und Kosteneinsparungen durch das Poolen muss der Pflegedienst im Interesse der teilnehmenden Pflegebedürftigen einsetzen. Das bedeutet, dass die Fachkraft vor Ort mehr Aufgaben übernehmen kann, als dies bei zwei einzelnen Hausbesuchen der Fall wäre.

Es besteht auch die Möglichkeit, Leistungen zu erbringen, die eigentlich nicht zum Tätigkeitsbereich der Fachkraft gehören. Dazu zählen beispielsweise Freizeitbeschäftigungen wie Vorlesen oder Kartenspiele. Wichtig ist hierbei, dass die Leistungen allen Pool-Teilnehmern nutzt. Spontane Leistungserbringung ist nicht möglich. Beim Schließen des Pflegevertrags zum Poolen von Leistungen wird festgelegt, welche „Ersatzleistungen“ vom Pflegedienst erbracht werden sollen. Alle Vertragspartner müssen allen Punkten des Vertrags zustimmen.

Welche Leistungen können zusammengelegt werden?

Um besser abschätzen zu können, ob sich die Gründung eines Pools lohnt, ist wichtig zu wissen, was genau unter Pflegesachleistungen zu verstehen ist. Sie gliedern sich in die Bereiche Körperbezogene Pflegemaßnahmen, Haushaltsführung und Betreuungsmaßnahmen. Folgende Aufgaben kann ein ambulanter Pflegedienst übernehmen. Diese Auflistung ist jedoch nicht vollständig oder verbindlich. Jeder Pflegedienst gestaltet seinen eigenen Leistungskatalog. Die hier aufgeführten Punkte sind aber die verbreitetsten Leistungen und dienen als Orientierungshilfe.

Körperbezogene Pflegemaßnahmen

  • Waschen/Baden/Duschen
  • Rasieren
  • Kämmen
  • Mundpflege
  • Nagelpflege
  • Hilfe bei Toilettengängen
  • Katheter- oder Stomapflege
  • Unterstützung beim Erbrechen
  • Hilfe beim An- und Ausziehen von Kleidung sowie Prothesen

  • Hilfe beim Aufstehen und Hinsetzen/Hinlegen

  • Unterstützung beim Gehen, Stehen oder Treppensteigen im Wohnbereich

  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme und beim Trinken

  • Hilfe beim Beauftragen eines spezialisierten Fußpflegedienstes

  • Hilfe beim Vereinbaren eines Friseurtermins

  • Begleiten bei Aktivitäten, die das persönliche Erscheinen erfordern (zum Beispiel Gerichtstermin)

Hilfe bei der Haushaltsführung

  • Kochen
  • Spülen und Trocknen des Geschirrs
  • Säubern/Aufräumen der Wohnung
  • Waschen und Bügeln der Kleidung
  • Beheizen
  • Begleiten beim Einkaufen von Gegenständen des täglichen Bedarfs
  • gegebenenfalls Übernehmen des Einkaufens
  • Hilfe beim Erledigen von finanziellen oder behördlichen Geschäften

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

  • Hilfe bei räumlicher und zeitlicher Orientierung

  • Hilfe beim Erkennen von Personen des nahen Umfelds

  • Hilfe bei der Kommunikation

  • Erinnern an wichtige bevorstehende Ereignisse/Hilfe beim Organisieren von Terminen

  • Hilfe beim Finden von Entscheidungen die den Alltag betreffen

  • Hinweisen auf Risiken und Gefahren

  • Unterstützung beim Überwinden von nächtlicher Unruhe, Ängsten, Depressionen und anderen psychischen Problemen

  • Hilfe beim Verhindern von (auto-)aggressivem und zerstörerischem Verhalten

  • Anwesenheit als Gesprächspartner

  • Kurze Spaziergänge in der näheren Umgebung der Wohnung

  • Empfehlungen zur Verbesserung der Pflegesituation (beispielsweise prozentuale Leistungsverteilung bei der Kombinationsleistung oder eventuelle Höherstufung des Pflegegrads)

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen dienen in erster Linie dazu, Pflegebedürftige beim Gestalten des Alltags zu unterstützen. Meist finden sie in der Wohnung des oder der Pflegebedürftigen statt. In Ausnahmefällen kann eine Pflegekraft sie auch in der Wohnung eines Familienmitglieds oder engen Freunden und Bekannten erbringen, wenn ein Pflegebedürftiger dort zu Besuch ist. Sie sollten dies nur rechtzeitig mit der Pflegekraft absprechen.

Rechenbeispiel: Poolen von Leistungen

Die genauen Kosten der häuslichen Pflege richten sich nach individuellen Bedürfnissen und dem Kostenkatalog der einzelnen Pflegedienste. Folgendes Beispiel dient als allgemeine Orientierung, um zu verdeutlichen, welche Einsparungen das Poolen von Leistungen bringen könnte.

Ein Ehepaar lebt gemeinsam in einer Wohnung. Einer der Partner hat den Pflegegrad 2, der andere den Pflegegrad 4. Der Ehepartner mit Pflegegrad 2 benötigt die tägliche Zubereitung von Nahrung und Hilfe beim Essen, zweimal in der Woche Aufräumen der Wohnung, dreimal in der Woche einfache Körperpflege und eine Stunde pflegerische Betreuung pro Woche. Für diese Leistungen berechnet der Pflegedienst monatlich 880 €. Die Pflegekasse übernimmt 761 € der Kosten, wodurch 119 € im Monat selbst gezahlt werden müssen.

Der Ehepartner mit Pflegegrad 4 benötigt ähnliche Leistungen, wobei jedoch eine umfangreiche Körperpflege, die tägliche Aufnahme von Sondennahrung und tägliche Hilfe beim Toilettengang erforderlich sind. Der Pflegedienst rechnet monatlich 1.894 € ab, wovon die Pflegekasse 1.778 übernimmt. Der Eigenanteil liegt bei 116 € im Monat.

Zusätzlich fällt die Wegepauschale an, die pro Tag 5,10 € beträgt. Beispielhaft wird mit 30 Tagen im Monat gerechnet, wobei davon 8 Tage Wochenende sind, bei denen die doppelte Wegepauschale berechnet wird. Daraus ergibt sich: 22 x 5,10 € + 8 x 10,20 € = 193,80 € Anfahrtskosten pro Person.

Insgesamt beträgt der Eigenanteil des Ehepaares 2 x 193,80 € + 119 € + 116 € = 622,60 € im Monat. Durch das Poolen von einigen Leistungen halbiert sich die Wegepauschale: der Eigenanteil sinkt auf 428,80 €. Durch weitere Zusammenlegungen wie dem Reinigen der Wohnung, die gemeinsame Stunde pflegerische Betreuung und weitere kleine Tätigkeiten reduziert sich der Eigenanteil weiter. Der Großteil der Zeitersparnis entsteht durch die gemeinsam abgerechnete Fahrtzeit der Pflegekraft und die gemeinsam beanspruchte Stunde pflegerische Betreuung pro Woche. Die eingesparte Zeit, die sich durch das Zusammenlegen ergibt, nutzt das Paar, um sich von der Pflegefachkraft die Zeitung und Bücher vorlesen zu lassen.

Wäre der Höchstbetrag der Pflegekasse noch nicht überschritten, könnten sie weitere Pflegesachleistungen anfordern, die während der eingesparten Zeit erledigt werden. Diese würden von der Pflegekasse übernommen, bis der maximale Betrag ausgeschöpft ist.

Pflege ist komplex und nicht einfach zu leisten. Zahlreiche Hilfsangebote stehen Ihnen zur Verfügung.

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