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RECHTSVORSORGE

Patientenverfügung - die medizinische Willenserklärung

Erstellt am 12.09.2023 | Joanna Gründel
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten

Es ist möglich, dass Sie innerhalb eines Augenblicks von einem gesunden Zustand in einen Zustand schwerer Krankheit geraten, sei es durch einen Unfall oder einen Schlaganfall. In solchen Situationen können Sie möglicherweise nicht mehr selbst entscheiden, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen und welche nicht.

Ein Seniorenpaar sitzt gemeinsam mit einer Pflegeberaterin an einem Tisch. Die Beraterin erklärt etwas anhand von Formularen auf einem Klemmbrett.
Foto von Ridofranz auf istockphoto.com

In einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus fest, wie Sie in bestimmten Situationen medizinisch und pflegerisch behandelt werden möchten. Vollmachten und Verfügungen sorgen dafür, dass Angehörige und Ärzte wissen, was Sie sich für Ihre Betreuung wünschen. Sprechen Sie auf jeden Fall ausführlich mit Ihren Angehörigen, damit diese Ihre Wünsche möglichst genau kennen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein sicheres Mittel um zum Ausdruck zu bringen, wie Sie als Patient behandelt werden wollen, wenn Sie Ihrem Willen aufgrund von z.B. Bewusstlosigkeit, Koma oder Demenz keinen Ausdruck mehr verleihen können. In einer Patientenverfügung können beispielsweise Angaben gemacht werden zu:

  • lebenserhaltenden Maßnahmen (z.B. künstliche Beatmung, künstliche Ernährung, Wiederbelebungsmaßnahmen)
  • Schmerz- und Symptombehandlung
  • Palliativbehandlung (z.B. Sterbebegleitung, Hospizversorgung)
  • Organspende

Die Verfügung richtet sich an die behandelnden Ärzte und ist auch für Ihren Betreuer verbindlich. Grundsätzlich muss Ihre Verfügung also befolgt werden. Bei Interessenkonflikten oder Zweifeln an der Aktualität Ihres Wunsches entscheidet letztlich das Gericht. Dem Wunsch nach aktiver Sterbehilfe kann aufgrund der Rechtslage in keinem Fall entsprochen werden. Passive Sterbehilfe wird aber schon allein dadurch geleistet, dass Sie z.B. in Ihrer Patientenverfügung konkret auf lebensverlängernde Maßnahmen wie Wiederbelebung oder künstliche Ernährung verzichten.


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Was sollte in einer Patientenverfügung enthalten sein?

Sie können eine Patientenverfügung selbstständig und ohne die Hilfe eines spezialisierten Anwalts oder Notars verfassen. Es empfiehlt sich jedoch, ein Muster oder eine Vorlage als Orientierungshilfe zu verwenden. Das Bundesministerium der Justiz stellt auf seiner Internetseite entsprechende Textbausteine zur Verfügung, die als Text- oder PDF-Datei heruntergeladen und angepasst werden können. In Zweifelsfällen sollte jedoch unbedingt fachlicher Rat eingeholt werden.

Ihre Patientenverfügung sollten Sie bei voller Geschäftsfähigkeit schriftlich und so genau wie möglich verfassen. Am besten besprechen Sie mit Ihrem Arzt oder einem Hospiz in Ihrer Nähe, wie Sie die Verfügung im Detail formulieren. Die Caritas hat einige Punkte zusammengestellt, die in einer Patientenverfügung enthalten sein sollten:

  • Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift

  • präzise Beschreibung der Situation, in der die Verfügung in Kraft treten soll (z.B. im Endstadium einer unheilbaren, tödlichen Krankheit)

  • detaillierte Vorgaben zur gewünschten medizinischen Vorgehensweise (z.B. zu künstlicher Ernährung, Symptom-/Schmerzbehandlung und lebenserhaltenden Maßnahmen)

  • Wünsche bezüglich des Sterbeortes (z.B. in vertrauter Umgebung) und der Sterbebegleitung

  • Angaben zu Verbindlichkeit, Durchsetzung, Auslegung und zum Widerruf der Verfügung

  • ggf. Hinweise auf weitere bestehende Verfügungen

  • Angaben zur Bereitschaft einer Organspende (falls kein Organspendeausweis vorliegt)

  • aktuelles Datum und Unterschrift

Die Verfügung muss so aktuell wie möglich sein, weswegen sie regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollte. Sie können Ihre Verfügung jederzeit widerrufen, auch mündlich. Um sicherzugehen, dass Ihre Angehörigen von der Verfügung wissen, sollten Sie ihnen und Ihrem Hausarzt jeweils eine Kopie zukommen lassen und eine Notiz bei sich tragen, die auf diese Verfügung hinweist.

Gültigkeit und Kosten einer Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist grundsätzlich lebenslang gültig und muss nicht notariell beglaubigt werden. Dennoch ist es ratsam, einen Notar aufzusuchen. Zum einen wird die Akzeptanz des Dokuments erhöht, da davon ausgegangen werden kann, dass Sie zum Zeitpunkt der Erstellung geschäftsfähig waren. Zum anderen kann der Notar die Verfügung auf Ihren Wunsch beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegen. Wenn Sie eine Patientenverfügung selbst verfassen, entstehen Ihnen keine Kosten, auch dann nicht, wenn Sie Vordrucke aus dem Internet verwenden. Lassen Sie die Patientenverfügung jedoch von einem Rechtsanwalt oder Notar erstellen oder auch nur beurkunden, fallen für die Beratung und eine eventuelle Beurkundung Gebühren an, die bis zu 60 Euro betragen können.

Die Patientenverfügung im Vergleich zur Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung

Zielsetzung

Wunschgemäße Vertretung durch einen Bevollmächtigten (Vertrauensperson) Einsetzen des gewünschten gesetzlichen Betreuers im Falle einer gerichtlichen Anordnung Festlegen von Wünschen bezüglich zu ergreifender/unterlassender medizinischer Maßnahmen
Mögliche Themenbereiche Regelung von Bankgeschäften,
Vertretung vor Behörden,
Organisation der Pflege,
Bestattungswünsche
Regelung von Geldangelegenheiten,
Organisation der Pflege
! In welchen Themenbereichen ein Betreuer eingesetzt wird, bestimmt letztendlich das Gericht !
lebenserhaltende Maßnahmen wie künstliche Beatmung und/oder Ernährung − ja oder nein
Gültig ab sofort bei Handlungs- und Geschäftsfähigkeit, außer in der Vollmacht ist ein anderer Termin festgelegt sobald das Gericht eine Betreuung anordnet sobald es krankheitsbedingt erforderlich ist
Kontrolle keine durch das Gericht keine

Formale Erfordernisse

· schriftliche Abfassung

· eigenhändige Unterschrift

· regelmäßige Erneuerungen (alle 2 Jahre)

· Unterschrift mind. eines Zeugens

· evtl. zugefügte Ergänzung mit zusätzlicher Unterschrift

· schriftliche Abfassung

· nur bei Änderungswünschen überarbeiten

· schriftliche Abfassung

· eigenhändige Unterschrift

· regelmäßige Erneuerung (alle 1-2 Jahre)

· so detailliert wie möglich formulieren

· Unterschrift mind. eines Zeugens

· evtl. zugefügte Ergänzung mit zusätzlicher Unterschrift

Notarielle Beglaubigung nicht erforderlich, aber hilfreich nicht erforderlich, aber hilfreich nicht erforderlich, aber hilfreich
Kosten keine Kosten
Ausnahme: bei notarieller Beurkundung, dann nach dem Wert ihres Vermögens, mind. aber 60 €, & Registrierung bei der Bundesnotarkammer, Gebühr ab 13 €
keine Kosten
Ausnahme: bei notarieller Beurkundung, je nach Notar 20 - 70 €, & Registrierung bei der Bundesnotarkammer, Gebühr ab 13 €
keine Kosten
Ausnahme: bei notarieller Beurkundung, dann nach dem Wert ihres Vermögens, mind. aber 60 €
Begrenzung möglich möglich möglich
Zeitpunkt des Erlöschens über den Tod hinaus gültig Tod des Betreuten Tod des Patienten
Aufbewahrungsmöglichkeiten zuhause, beim Bevollmächtigten, im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zuhause, bei Angehörigen oder Freunden, evtl. beim Hausarzt (empfohlen)
Nachteile

· Keine Überprüfung des Bevollmächtigten durch eine unparteiische Instanz

· Hohes Risiko für Betrug, absolutes Vertrauen in Bevollmächtigten nötig

· Konfliktpotential bei mehreren Bevollmächtigten

· Nur gültig bei voller Geschäftsfähigkeit während der Verfassung

· Berufung der Betreuungsperson obliegt endgültig dem Gericht

· Gericht ist nicht zwingend an Ihre Wünsche gebunden

Vorteile

· Bevollmächtigter hat mehr Freiheiten als ein gesetzlicher Betreuer da keine gerichtliche Aufsicht
· Kontrolliert auch die Einhaltung einer etwaigen Patientenverfügung

· Handlungen des Betreuers werden vom Gericht geprüft & im Zweifel sanktioniert
· Volle Geschäftsfähigkeit bei Erstellung ist nicht erforderlich
· Jederzeit formlos widerrufbar

Es ist ratsam, vorsorglich alle drei Vorsorgedokumente zu erstellen, um sicherzustellen, dass im Fall der Fälle Ihre Wünsche respektiert werden und sich eine Person Ihres Vertrauens um Sie kümmert.

Zuletzt geändert am 20.02.2024

QUELLEN
  1. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, unter: https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/alter/pflege/patientenverfuegung-und-vorsorgevollmacht (abgerufen am 11.09.2023) 
  2. Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist jetzt erlaubt, unter: https://www.quarks.de/gesellschaft/sterbehilfe-deshalb-ist-die-rechtslage-so-verwirrend/ (abgerufen am 11.09.2023)
  3. Patientenverfügung, unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html (abgerufen am 11.09.2023)

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