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FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

Vorteile zweier Pflegeformen: die teilstationäre Pflege

Erstellt am 21.02.2024 | Marius Damrow
Geschätzte Lesedauer: 8 Minuten

Die teilstationäre Pflege kombiniert häusliche und professionelle Pflege in Pflegeeinrichtungen oder Tagesstätten. Dies entlastet pflegende Familienmitglieder und kann Pflegebedürftigen tagsüber ein neues soziales Umfeld geben. Die Pflegekasse trägt teilweise Kosten für Pflege, Betreuung und wenn nötig auch medizinische Leistungen während der teilstationären Pflege. Wir erläutern übersichtlich, welche Gründe für eine Tages- oder Nachtpflege sprechen und welche Vor- und Nachteile diese mit sich bringen.

Eine Seniorin, im Rollstuhl sitzend, ist mit einem Angehörigen draußen spazieren. Der Angehörige hat ihr von hinten die Hände auf die Schultern gelegt.
Foto von Halfpoint auf istockphoto.com

Leistungen der teilstationären Pflege

Um die Pflegemöglichkeiten zu erweitern und eine individuelle Gestaltung zu ermöglichen, unterstützt die Pflegeversicherung die teilstationäre Pflege. Sie ergänzt die häusliche Pflege durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst und ist für Pflegebedürftige geeignet, die keine vollstationäre Pflege benötigen oder wollen.

Teilstationäre Pflege kann tagsüber oder nachts erfolgen. Die Pflegebedürftigen werden morgens beziehungsweise abends abgeholt und entsprechend nachmittags beziehungsweise am nächsten Morgen wieder nach Hause gebracht. Je nach Pflegebedarf, beruflicher Einbindung der Angehörigen oder ihrer Wohnsituation ist so eine qualitative Pflege sichergestellt, bei der die Pflegebedürftigen dennoch viel Zeit in ihrer gewohnten Umgebung verbringen können.

Die Leistungen der teilstationären Pflege steigen mit höherem Pflegegrad. Sie ähneln denen der Vollstationären, weshalb hier genaues Hinsehen nötig ist:

Pflegegrad

Leistung pro Monat

Pflegegrad 1

-

Pflegegrad 2

689 €

Pflegegrad 3

1.298 €

Pflegegrad 4

1.612 €

Pflegegrad 5

1.995 €

Allen Pflegebedürftigen steht zusätzlich der monatliche Entlastungsbetrag von 125 € zu. Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 können diesen, im Unterschied zu Pflegebedürftigen der anderen Pflegegrade, auch für die sogenannte Grundpflege verwenden. Dies schließt Körperpflege, Nahrungsaufnahme und Mobilität (Förderung der Beweglichkeit) ein. Für die anderen Pflegegrade gilt: die Beförderungskosten vom Wohnort zur Pflegeeinrichtung und zurück werden von der Pflegeversicherung übernommen, bis der jeweils in der Tabelle oben angegebene Betrag erschöpft ist.

Wie auch bei der vollstationären Pflege müssen weitere Kosten, die über pflegerische Maßnahmen hinausgehen, von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. Dies sind vor allem Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung, die sogenannten Hotelkosten, aber auch Investitionskosten des Heimträgers, die etwa der Instandhaltung des Gebäudes dienen. Für diese Maßnahmen kann das Pflegegeld eingesetzt werden, das zur freien Verwendung bestimmt ist.

Kosten für die zusätzliche Betreuung und Aktivierung, die es bei der vollstationären Pflege ebenso gibt, trägt die Pflegeversicherung auch bei der teilstationären Pflege. Dies umfasst weitere Tätigkeiten mit zusätzlichen Betreuungskräften, die die Selbstständigkeit, die Bewegungsfähigkeit oder das soziale Leben von Pflegebedürftigen stärken. Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Artikel zur vollstationären Pflege.



Gründe für die teilstationäre Pflege

Es gibt verschiedene Gründe, die eine teilstationäre Pflege für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen attraktiv macht. Der wichtigste ist sicherlich, dass ausgebildete Fachkräfte Pflegebedürftige, die nicht ausreichend beaufsichtigt werden können, begleiten. Vor allem bei allein Lebenden ist die Gefahr von Vereinsamung oder Unfällen im Zusammenhang mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen groß. Die teilstationäre Pflege sichert hier nicht nur die Qualität der Pflege, sondern sorgt auch für eine Entlastung der Angehörigen. Sie kann helfen, die diversen Anforderungen in Pflege, Privatleben und Beruf zu bewältigen.

Pflegerische Versorgung in der Nacht, etwa Hilfe bei Toilettengängen oder Gesellschaft bei Schlaflosigkeit der Pflegebedürftigen, ist auf Dauer anstrengend. Pflegende Angehörige können unter Schlafentzug leiden, was wiederum ihr eigenes Privatleben und die pflegerische Unterstützung am Tage beeinflusst. Wird ihnen die Nachtpflege abgenommen, sichert dies auch die Qualität der häuslichen Pflege tagsüber und schont die Gesundheit der Angehörigen, sodass beide Seiten profitieren.

Weit häufiger wird die Tagespflege in Anspruch genommen, da hier der Versorgungs- und Betreuungsaufwand deutlich höher ist. Tagespflege kann soziale Kontakte fördern, was Vereinsamung und Altersdepression von Pflegebedürftigen vorbeugen kann. Der tägliche Austausch mit Menschen in ähnlichen Lebensumständen bringt Abwechslung und die Möglichkeit, neue Freund- und Bekanntschaften zu schließen. Zugleich unterstützen das Programm und die geregelten Mahlzeiten die Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur. Tagespflege ist besonders geeignet für Pflegebedürftige, die

  • alleine leben,

  • an Demenz erkrankt sind,

  • Essen und Trinken vergessen oder

  • aufgrund körperlicher Einschränkungen ständige Hilfe im Alltag benötigen.

Es gibt auch Tagespflegeeinrichtungen, die auf Demenzerkrankte spezialisiert sind. Sie benötigen bei fortgeschrittenem Krankheitsstadium eine besondere Unterstützung, die eigens ausgebildete Fachkräfte sicherstellen können. Informieren Sie sich in diesem Fall detailliert über die Einrichtungen, denn nicht alle sind für demenzkranke Pflegebedürftige geeignet.


Sie benötigen Pflegehilfsmittel? Hier erfahren Sie mehr dazu:


Die teilstationäre Pflege beantragen

Wenn eine teilstationäre Pflege für Sie in Frage kommt, melden Sie sich formlos telefonisch, per Email oder Brief bei Ihrer Pflegekasse. Die Kontaktdaten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse. Sie teilen ihren Wunsch mit und bekommen im Anschluss die entsprechenden Antragsformulare zugeschickt. Manche Pflegekassen bieten auf ihrer Internetseite die Formulare auch zum Herunterladen an. Der Antrag muss vom Pflegebedürftigen selbst oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden. Eine Kopie der Vollmacht sollten Sie gegebenenfalls beifügen.

Im Antrag müssen Sie einen Grund angeben, warum die teilstationäre Pflege notwendig ist. Dies kann etwa der Fall sein, wenn die häusliche Pflege qualitativ nicht ausreichend ist oder aufgrund beruflicher Verpflichtungen pflegender Angehöriger eine nötige Aufsicht am Tage nicht gewährleistet werden kann. Die Pflegekasse übernimmt Kosten der teilstationären Pflege nur, wenn diese erforderlich ist. Wenn Sie im Antrag keinen Grund angeben, können Sie nicht mit einer Bewilligung rechnen. Eine Überprüfung des angegebenen Grundes etwa durch den Medizinischen Dienst gibt es nicht.

Die Pflegekasse unterstützt den Pflegebedürftigen mit ihren Leistungen nur, wenn dieser eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung aufsucht, mit der die Kasse einen Versorgungsvertrag geschlossen hat. Fragen Sie zur Sicherheit bei Ihrer Pflegekasse nach, welche Einrichtungen in Frage kommen, bevor Sie sich für eine entscheiden.

Wo findet die teilstationäre Pflege statt?

Die teilstationäre Pflege unterscheidet sich in ihrem Ablauf und ihren Möglichkeiten erheblich von der vollstationären Pflege. Daher gibt es spezielle Einrichtungen, die Tages- und Nachtpflege anbieten. Diese können eigens geschaffene Institutionen oder, als sogenannte „eingestreute“ Pflege, ein zusätzliches Angebot von vollstationären Pflegeheimen sein.

Für Pflegebedürftige, die beispielsweise auf Pflegebetten angewiesen sind und besonders umfangreich medizinisch versorgt werden müssen, wäre die vollstationäre Pflege angemessen. Gleiches gilt zum Beispiel auch für Pflegebedürftige, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, jedoch nur für kurze Zeit sitzen können, oder für Pflegebedürftige, die viel Ruhe benötigen. Das Programm von Tagespflegeeinrichtungen ist auf Bewegung und sozialen Austausch ausgelegt, weshalb manche Pflegebedürftige damit überfordert sein könnten.

Nachtpflege ist für individuelle Ruhe gedacht und daher ganz anders konzipiert als Tagespflege. Hier steht nicht das soziale Leben, sondern die medizinische Versorgung im Vordergrund. Nachtpflegeeinrichtungen können solitär oder an ein Pflegeheim angebunden sein. Sie sind jedoch recht selten, oftmals nehmen Pflegebedürftige die 24-Stunden-Pflege oder einen ambulanten Nachtpflegedienst in Anspruch, da es für sie angenehmer ist, im eigenen Bett gepflegt zu werden.

Ablauf der Tagespflege

Ziel der Tagespflege ist es, den Teilnehmenden Struktur zu geben, sie zu versorgen und ein soziales Leben zu ermöglichen. Sie kann je nach Absprache täglich von montags bis freitags oder auch nur an einzelnen Tagen erfolgen. In der Regel haben die Tagespflegeeinrichtungen von etwa 8 bis 17 Uhr geöffnet. Die Pflegebedürftigen werden morgens von einem Fahrdienst zuhause abgeholt und zur Einrichtung gebracht. Dort erwarten sie geregelte Mahlzeiten: Frühstück, Mittagessen und Nachmittagskaffee. Manche Einrichtungen bieten auch Abendessen an.

Neben Leistungen der Medikamenteneinnahme und der Grundpflege, die Hilfestellung beim Essen und Trinken und den Toilettengängen einbezieht, sind Tagespflegeeinrichtungen auf ein umfangreiches Freizeitprogramm ausgelegt. Es soll motorische und kognitive Fähigkeiten der Pflegebedürftigen fördern, den Austausch unterstützen und eventuell neue Erfahrungen bieten oder neue Interessen hervorrufen.

Das Freizeitprogramm kann etwa folgende Punkte umfassen:

  • Gesellschafts- und Kartenspiele

  • Gedächtnistraining

  • Singen/Musizieren

  • Gymnastik/Tanz

  • Kochen

  • Spaziergänge

  • Gemeinsame betreute Ausflüge

Die Tagespflege kann je nach Absprache stundenweise oder den ganzen Tag erfolgen, bis die Pflegebedürftigen am späten Nachmittag wieder nach Hause gebracht werden. Die meisten Einrichtungen legen Wert auf übersichtliche Gruppen von etwa 10 bis 12 Personen, sodass auf Dauer ein intensiveres Kennenlernen von möglichst allen Gruppenmitgliedern ermöglicht wird und Pflegebedürfte nicht das Gefühl haben, oft nur „unter Fremden“ zu sein.

Vor- und Nachteile der Tagespflege

Die Tagespflege bietet viele Vorteile, da sie als eine Art Kombination aus Pflege im Heim und häuslicher Pflege viele Bereiche abdeckt. Das tägliche Programm kann das Leben von Pflegebedürftigen bereichern, diese aber auch überfordern. Je nach individuellem Pflegeaufwand und Charakter des Pflegebedürftigen ist die Tagespflege Befreiung oder Belastung. Folgende Übersicht über Vor- und Nachteile hilft Ihnen bei der Entscheidung, die Tagespflege in Anspruch zu nehmen.

Vorteile der Tagespflege

  • Die tägliche Versorgung ist sichergestellt.

  • Ein Pflegedienst kann zusätzlich Aufgaben am Morgen oder Abend übernehmen.

  • Pflegebedürftigen bietet sich die Möglichkeit für neue soziale Kontakte.

  • Die körperliche und geistige Gesundheit des Pflegebedürftigen wird gefördert.

  • Ein vollständiger Umzug in ein Pflegeheim wird verhindert.

  • Pflegende Angehörige werden entlastet.

Nachteile der Tagespflege

  • Die fremde Umgebung kann Pflegebedürftige verunsichern.

  • Der Pflegebedürftige wird von mehreren Personen gepflegt.

  • Die täglichen Transporte zur Einrichtung und zurück können anstrengen und Stress verursachen.

In welchen Fällen ist die Nachtpflege nötig?

Die Nachtpflege kann unter verschiedenen Umständen nötig sein. Beispielsweise ist sie geeignet für Pflegebedürftige, die nachts häufig zur Toilette müssen und dabei Hilfe brauchen, also auf spezielle, aber verhältnismäßig „einfache“ pflegerische Maßnahmen angewiesen sind. Häufiger kommt es jedoch vor, dass Pflegebedürftige mit intensiven medizinischen Pflegeanforderungen und Demenzpatienten in Nachtpflegeeinrichtungen versorgt werden.

Ersteres kann etwa regelmäßige Wundversorgung und häufige Verbandswechsel betreffen, bei denen hohe Hygienestandards erforderlich sind, um die Wunden nicht zu verunreinigen. Im eigenen Zuhause kann das nicht immer gewährleistet werden. Oft sind Pflegebedürftige, die einen Unfall hatten, für gewisse Zeit auf die Nachtpflege angewiesen.

Einer der häufigsten Gründe für die Nachtpflege ist eine Demenzerkrankung. Besonders im fortgeschrittenen Stadium ist eine lückenlose Beaufsichtigung notwendig, um Unfälle zu vermeiden und Hilfestellung bei alltäglichen Tätigkeiten zu geben. Demenzerkrankte weisen häufig einen gestörten Tag-und-Nacht-Rhythmus auf und sind nachts lange aktiv. Pflegende Angehörige, die auch tagsüber für die Pflege zuständig sind, können diese Aufgabe auf Dauer nicht übernehmen. In spezialisierten Nachtpflegeeinrichtungen ist für eine hochwertige Betreuung von Nachtaktiven gesorgt.

Zu beachten: teilstationäre Pflege bei Wohngruppenzuschlag

Manche Pflegebedürftige wohnen in ambulant betreuten Wohngruppen, umgangssprachlich auch „Senioren-WG“ genannt. Das bedeutet, dass mindestens drei Personen mit Pflegegrad in einer Wohngemeinschaft von maximal zwölf Personen lebt, die sich Küche, Bad und eventuell einen Aufenthaltsraum teilt. Wenn die Wohngruppe gemeinsam eine Person beauftragt, die sich um die Pflege der Pflegebedürftigen kümmert und Tätigkeiten im Haushalt übernimmt, unterstützt die Pflegeversicherung die Gemeinschaft mit dem Wohngruppenzuschlag von 214 € monatlich. Dieser wird zu Beginn eines Monats überwiesen.

Auch für Pflegebedürftige, die in einer Wohngruppe leben und den Wohngruppenzuschlag erhalten, ist eine teilstationäre Pflege möglich. In diesem Fall prüfen der Medizinische Dienst oder MEDICPROOF jedoch genau, ob diese notwendig ist. Die Leistung der teilstationären Pflege wird nur bewilligt, wenn der Pflegebedürftige trotz des Wohngruppenzuschlags keine ausreichende Pflege erhält. Dies kommt vor, ist aber deutlich unwahrscheinlicher und seltener als bei allein lebenden Pflegebedürftigen, weshalb hier ein Beurteilungsbesuch eingeplant werden muss.

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