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HILFSMITTEL

Wie werden Hilfsmittel beantragt?

Erstellt am 12.09.2023 | Jennifer Albrecht
Geschätzte Lesedauer: 4 Minuten

Hilfsmittel dienen der Erhaltung von Selbstständigkeit, dem Management von Krankheit, Behinderung oder auch der Rehabilitation nach einer Verletzung oder Erkrankung. Die Kosten für das jeweilige Hilfsmittel können teilweise oder ganz von der Krankenkasse übernommen werden – wir erläutern Ihnen, was Sie bei der Beantragung der Kostenübernahme von Hilfsmitteln beachten sollten.

Bild von einem Seniorenpaar, die gegenseitig Blutdruck messen. Der Mann, rechts sitzend, trägt die Manschette. Die Frau, links sitzend, liest das Ergebnis vom zugehörigen Gerät ab.
Foto von Vlada Karpovich auf pexels.com

Hilfsmittel dienen wie auch Arzneimittel der Krankenbehandlung und umfassen neben Seh- und Hörhilfen, Prothesen oder Inkontinenzhilfen auch technische Hilfsmittel zur Verabreichung von Medikamenten oder Therapeutika. Eine Übersicht über die Gesamtbreite der möglichen Hilfsmittel bietet der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung) im Rahmen des Hilfsmittelverzeichnisses – dieses hat keinen abschließenden Charakter, sondern dient vor allem als Orientierungshilfe für Leistungserbringer, Ärztinnen und Ärzte sowie Versicherten. Eine Kostenübernahme ist gegebenenfalls auch für Hilfsmittel möglich, die nicht im Katalog aufgeführt sind – sprechen Sie hierzu am besten mit Ihrer Krankenkasse.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hilfsmittel, wenn diese notwendig sind, um einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bereits vorhandene Behinderung auszugleichen. Darüber hinaus kann auch dann ein Anspruch bestehen, wenn das Hilfsmittel Teil einer medizinischen Vorsorge ist. Doch wie kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse beantragt werden?

Hilfsmittelverordnung vom Arzt einholen

Hilfsmittel werden in der Regel durch Ihren Arzt bzw. Ihrer Ärztin verordnet. Mit dieser Verordnung können Sie im Anschluss die Kostenübernahme schriftlich bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Damit dieser Antrag von Erfolg gekrönt ist, sollten Sie bei der ärztlichen Verordnung auf folgende Punkte achten:

  1. Präzise Angaben: Im besten Fall wird direkt die entsprechende Hilfsmittelnummer aus dem Verzeichnis des GKV-Spitzenverbandes notiert.

  2. Medizinische Notwendigkeit: Aus der Verordnung sollte auf jeden Fall die medizinische Notwendigkeit hervorgehen, sowie eine Begründung, weshalb genau dieses Hilfsmittel das Richtige ist.

  3. Details der Versorgungsart: Neben der Diagnose sollte im besten Fall außerdem das Datum der Verordnung, die Menge der benötigten Hilfsmittel (bzw. Menge pro Tag/Monat bei Inkontinenzartikeln o.Ä.) sowie ggfs. die Art der Herstellung notiert werden.

Tipp: Ärzte haben kein begrenztes Kontingent an Hilfsmitteln, die sie pro Quartal verordnen können. Sollte ein Arzt eine Verordnung dennoch mit dieser Begründung ablehnen, können Sie ihn darauf hinweisen, dass Hilfsmittel sein ärztliches Budget nicht belasten.

Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragen

Nachdem Sie die Verordnung von Ihrem Arzt erhalten haben, reichen Sie diese zusammen mit einem Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese entscheidet letztendlich darüber, ob sie die Kosten übernimmt, Ihnen ein Leihobjekt zur Verfügung stellt oder Ihren Antrag ablehnt.

Ob der Antrag genehmigt wird, hängt von mehreren Faktoren ab. Damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt, muss das Hilfsmittel

  • den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern,

  • einer drohenden Behinderung vorbeugen oder

  • eine bestehende Behinderung ausgleichen.

Bei letzterem hängt der Umfang der Versorgung zudem davon ab, ob ein Hilfsmittel eine Körperfunktion ersetzt (z.B. bei einer Prothese) oder lediglich hilft, die Auswirkungen einer Behinderung auszugleichen (z.B. eine Mobilitätshilfe wie ein Rollstuhl). Ausschlaggebend ist hier, inwiefern das Hilfsmittel zur Befriedigung der allgemeinen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens dient.

Die Entscheidungsfrist für Anträge auf Kostenübernahme bei Hilfsmitteln beträgt in der Regel 3 Wochen. Die Frist kann sich auf 5 Wochen erhöhen, wenn die Krankenkasse für die Entscheidung zuerst ein Gutachten des Medizinischen Dienstes einholen muss. Betrifft der Antrag ein Hilfsmittel zum Ausgleich bzw. zur Vorbeugung einer Behinderung hat die Kasse gemäß $18 SGB IX sogar bis zu 2 Monate Zeit für die Entscheidung. In jedem Fall muss die Versicherung Sie jedoch mit Begründung über die Verlängerung der Frist informieren und Ihnen mitteilen, wann mit der Entscheidung zu rechnen ist.


Hier erfahren Sie wie Sie Ihren Pflegegrad erhalten:


Wo erhalte ich Hilfsmittel?

Grundsätzlich erhalten Sie Hilfsmittel bei

  • Sanitätshäusern,
  • Apotheken,
  • Hörgeräteakustikern, Optikern & anderen Fachgeschäften.

Dabei ist es egal, ob diese den Service online oder über ein stationäres Geschäft erbringen. Wichtig ist nur, dass zwischen dem Anbieter und der jeweiligen Krankenkasse ein Vertrag zur Abrechnung besteht. Eine Liste mit allen Vertragspartnern können Sie bei Ihrer Krankenkasse erfragen.

Gegebenenfalls erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse mit der Genehmigung des Antrags bereits einen möglichen Leistungserbringer genannt. Als Versicherter haben Sie jedoch immer Wahlfreiheit was den Leistungserbringer angeht.

Wer übernimmt außerdem Kosten für Hilfsmittel?

Neben Ihrer Krankenkasse gibt es noch weitere mögliche Kostenträger für Hilfsmittel. Abhängig für die Zuständigkeit ist dabei, für welchen Zweck bzw. aus welchem Grund das Hilfsmittel benötigt wird. Folgende Kostenträger kommen in Frage:

  • Die Pflegeversicherung, wenn es sich um ein Pflegehilfsmittel handelt;

  • die Rentenversicherung, wenn das Hilfsmittel die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht;

  • die Unfallversicherung, wenn das Hilfsmittel nach einem Arbeits- oder Wegeunfall oder aufgrund bestätigter Berufskrankheit benötigt wird;

  • die Arbeitsagentur, wenn das Hilfsmittel die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht;

  • das Sozialamt.

Sie haben das Hilfsmittel bei Ihrer Krankenkasse beantragt, obwohl ein anderer Kostenträger zuständig ist? Keine Sorge, die jeweiligen Kostenträger sind dazu verpflichtet, den Antrag an den jeweils richtigen weiterzuleiten. Geschieht dies nicht fristgerecht, muss der Antrag beim ursprünglichen Empfänger weiterbearbeitet werden.

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Hilfsmitteln?

Die Höhe der Zuzahlung für Hilfsmittel richtet sich nach der Art des Hilfsmittels. Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch, wie beispielsweise Inkontinenzhilfen, Bettschutzeinlagen, Stomaartikeln oder Spritzen, beträgt die Zuzahlung 10 % der Kosten pro Packung, jedoch nicht mehr als 10 € pro Monatsbedarf.

Bei allen anderen Hilfsmitteln gilt eine Zuzahlungsregel von 10 % des Betrags, der von der Krankenkasse übernommen wird, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €.

Zuletzt geändert am 19.02.2024

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