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FINANZIERUNG

Wie finanziert man einen Treppenlift?

Erstellt am 14.09.2023 | Joanna Gründel
Geschätzte Lesedauer: 2 Minuten

Der Kauf und Einbau eines Treppenliftes übersteigen in den meisten Fällen die finanziellen Möglichkeiten einer Privatperson. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten durch Finanzierungen, Fördermittel und Zuschüsse zu begrenzen.

Die Kosten für einen Treppenlift sind abhängig davon, welche Anforderungen der Lift erfüllt. So liegt der Preis für einen konventionellen Sitzlift bei ca. 4.000 €. Bei Plattformliften hingehen liegen die Kosten oft schon im fünfstelligen Bereich ab 10.000 € und höher.

Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kosten zu verringern. Als erstes sollten Sie sich mehrere Angebote unterschiedlicher Hersteller einholen, da die Preisunterschiede erheblich sein können. Vergleichen Sie auch inkludierte Services wie Beratungsleistungen zu Anschaffung und Einbau. Wenn möglich, schauen Sie sich die angebotenen Lifte vor Ort beim Anbieter an und machen sie Probefahrten.

Einen Treppenlift mieten oder gebraucht kaufen?

Heutzutage können Sie Treppenlifte auch mieten oder gebraucht kaufen. Dabei sind ein paar Dinge zu beachten. Gebrauchte Treppenlift werden entweder direkt durch den Hersteller, durch Zwischenhändler oder auch von den Endverbrauchern selbst angeboten. Der Einbau eines solchen Gerätes kann zwar durch die eventuell nötigen Anpassungen wieder teurer werden, aber insgesamt lohnt es sich, da durchaus zwischen 40 und 60 % gespart werden können. Achten Sie darauf, dass der gebrauchte Treppenlift technisch überprüft und gewartet wurde. Sie sollten eine Garantie von etwa einem Jahr einfordern und vergessen Sie nicht das Alter des Gerätes zu erfragen.

Sie können einen Treppenlift auch mieten, z. B. wenn Sie den Lift nur für einen absehbaren Zeitraum brauchen. Ob ein gemieteter Treppenlift die richtige Wahl für Sie ist, sollten Sie immer auf Ihre Situation bezogen prüfen. Denn das Mieten hat neben diverser Vorteile auch einige Nachteile. Auf der Plus-Seite sind u. a. die Flexibilität bei Umbauten oder Umzügen und die relativ niedrigen Kosten von etwa 50 bis 100 € pro Monat zu nennen. Jedoch müssen Sie meistens eine Anzahlung von ca. 50 % des Kaufpreises leisten. Je spezieller die Treppenlifte sind umso höher wird der Mietpreis und die Mindestlaufzeit liegt oft bei drei Jahren. Auch beim Mieten sollten Sie auf die Wartung, Garantie und den Reparaturservice achten. Das Mieten lohnt sich vor allem für gerade Treppen, da hier das Angebot sehr umfangreich ist.


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Wie finanzieren Sie einen Treppenlift?

Es gibt mehrere Möglichkeiten der Finanzierung. Bei einer eingeschränkten Mobilität, die durch einen Arbeitsunfall oder einem Fremdverschulden zustande gekommen ist, springt die Haftpflichtversicherung oder Berufsgenossenschaft ein. Hier können bis zu 100 % der Kosten übernommen werden.

Sie können aber auch ein Kredit aufnehmen. Dabei erfolgt zunächst eine Anzahlung und danach monatlich abgestimmte Raten samt Zinsen. Inzwischen arbeiten hier viele Hersteller direkt mit Banken zusammen. Der Antrag muss aber vor dem Baubeginn gestellt werden. Auch hier werden bis zu 100 % übernommen. Jedoch nur maximal 50.000 € pro Wohneinheit.

Wenn die Krankenkassen oder die Pflegeversicherung keine Zuschüsse geben, kann das Sozialamt einspringen. Der Zuschuss vom Sozialamt erfolgt aber nur unter bestimmten Bedingungen. Zum einen wird nur der günstigste Lift gefördert. Dieser muss dann auch eine längere Zeit genutzt werden. Zum anderen muss eine fehlende Kreditwürdigkeit vorliegen, wodurch andere Finanzierungsmaßnahmen nicht gewährleistet sind. Weitere Finanzierungshilfen sind z. B. Sonderprogramme einiger Bundesländer oder die Kriegsopferfürsorge, wenn die Eingeschränktheit von Kriegsverletzungen herrührt.

Gibt es Zuschüsse der Pflegeversicherung?

Schließlich ist es möglich nach § 40 Abs. 4 SGB XI für den Einbau eines Treppenlifts einen Zuschuss in Höhe von 4.000 € von der Pflegeversicherung zu erhalten. Dafür müssen jedoch drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antrag des Zuschusses muss bei der Pflegeversicherung vor dem Kauf und Einbau des Treppenlifts eingehen.
  • Es muss ein Pflegegrad vorliegen.
  • Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn durch den Einbau das Wohnumfeld für einen Pflegebedürftigen verbessert wird.

Der Zuschuss kann im Übrigen addiert werden, wenn mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung leben, wie beispielsweise ein Ehepaar oder eine Pflege-Wohngemeinschaft (das sogenannte Poolen von Leistungen). Außerdem bekommen Sie den Zuschuss auch, wenn Sie einen gebrauchten Treppenlift kaufen oder ihn mieten.

Zuletzt geändert am 13.02.2024

QUELLEN
  1. BMG: Ratgeber zur Pflege. Alles, was Sie zur Pflege wissen müssen. Berlin, 2019, S. 72.
  2. BMG: Ratgeber Pflege. Alles, was Sie zum Thema Pflege wissen sollten. Berlin, 2022, S 74ff.

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