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BEGUTACHTUNGSASSESSMENT

So bereiten Sie sich auf den Gutachter-Termin vor

Erstellt am 08.09.2023 | Jennifer Albrecht
Geschätzte Lesedauer: 3 Minuten

Eine gute Vorbereitung auf den Besuch des Gutachters des Medizinischen Dienstes ist wichtig, um die Chancen auf einen Pflegegrad zu erhöhen. Denn die Empfehlung des Gutachters hat großen Einfluss auf die spätere Entscheidung der Pflegekasse. Was diese Vorbereitung umfasst und worauf Sie beim Termin achten sollten, haben wir Ihnen in diesem Beitrag kurz zusammengefasst.

Eine lächelnde Seniorin sitzt auf einem grauen Sofa. Sie hält die Hände einer Angehörigen, die ihr beim Aufstehen hilft.
Foto von Inside Creative House auf istockphoto.com

Haben Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt, beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst bzw. im Fall von Privatversicherten MEDICPROOF damit, einen Besuch vor Ort durchzuführen. Dies erfolgt durch Gutachter, bei denen es sich in der Regel um erfahrenes Pflegepersonal, Ärzte oder Ärztinnen handelt. Sie werden vorher über den Termin der Begutachtung informiert und erhalten eine Liste mit notwendigen Unterlagen. Nach dem Termin schickt der Gutachter seine Einschätzung an die Pflegekasse, welche auf der Grundlage dieser Empfehlung schließlich ihre Entscheidung fällt.

Dem Gutachter-Besuch kommt daher ein besonderer Stellenwert im Prozess der Pflegegradvergabe zu und er bedarf daher auch einer besonders guten Vorbereitung.

Die Begutachtungsrichtlinien des Medizinisches Dienstes

Um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen, wird untersucht, wie selbstständig Ihr Angehöriger sich noch im Alltag bewegen kann. Dafür werden vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) sechs Module geprüft:

  1. Modul: Mobilität
    Hier wird beurteilt, wie gut Ihr Angehöriger Bewegungen ausführen bzw. steuern kann.

  2. Modul: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
    Hier stehen die geistigen Fähigkeiten Ihres Angehörigen im Mittelpunkt.

  3. Modul: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
    In diesem Modul wird beurteilt, wie der Pflegebedürftige mit schwierigen Situationen umgeht bzw. wie Gefühle gesteuert werden.

  4. Modul: Selbstversorgung
    Es wird beurteilt, inwieweit Fähigkeiten bspw. für das selbstständige Bereiten von Mahlzeiten od. die Körperhygiene vorhanden sind.

  5. Modul: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
    In diesem Modul wird bewertet, ob Ihr Angehöriger selbstständig in der Lage ist, bspw. Spritzen zu setzen oder dem Medikationsplan zu folgen.

  6. Modul: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
    Hier wird untersucht, inwiefern eine eigenständige Strukturierung des Alltags bzw. Kontaktpflege mit Freunden/Angehörigen möglich ist.

Den Antworten auf die Fragestellungen der einzelnen Module werden Punktwerte zugeordnet, die schließlich in einer Gesamtpunktzahl (0 – 100) zusammengefasst werden. Aus dieser Gesamtpunktzahl leitet sich schließlich der Pflegegrad ab, der vergeben wird:

  • 12,5 bis unter 27 Punkte: Pflegegrad 1
    Der Pflegebedarf ist niedrig, Selbständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen sind nur gering beeinträchtigt

  • 27 bis unter 47,5 Punkte: Pflegegrad 2
    Erhöhter Pflegebedarf, Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen sind erheblich beeinträchtigt

  • 47,5 bis unter 70 Punkte: Pflegegrad 3
    Hoher Pflegebedarf, Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen sind schwer beeinträchtigt

  • 70 bis unter 90 Punkte: Pflegegrad 4
    Höchster Pflegebedarf, Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen sind schwerst beeinträchtigt

  • 90 bis 100 Punkte: Pflegegrad 5
    Höchster Pflegebedarf mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung, Selbstständigkeit und Fähigkeiten des Pflegebedürftigen sind schwerst beeinträchtigt


Gutachter-Termin vorbereiten

Für den Gutachter-Termin sollten Sie einige Unterlagen bereithalten – am besten sammeln Sie alles in einer Mappe, die Sie dem Gutachter mitgeben können. Folgende Unterlagen sind wichtig:

  • Ärztliche Gutachten & Berichte,

  • der Medikationsplan,

  • eine Liste aller benötigten/empfohlenen Hilfsmittel,

  • eine Liste mit Namen, Adressen und Telefonnummern aller behandelnden Ärzte & Therapeuten.

Darüber hinaus sollten Sie außerdem in den Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch führen und dieses ebenfalls für den Termin bereithalten. Genaue Informationen und Tipps zum Führen eines Pflegetagebuchs finden Sie in unserem Artikel „Das Pflegetagebuch“. Ein solches Tagebuch hilft Ihnen dabei, einen besseren Überblick über die Pflegesituation zu erhalten und dient als wichtige Argumentationshilfe.

Tipps für den Termin mit dem MD-Gutachter

Der Termin mit dem Gutachter ist häufig nicht von langer Dauer – mit länger als 40-60 Minuten müssen Sie in der Regel nicht rechnen. Umso wichtiger ist es, dass Sie innerhalb kürzester Zeit ein realistisches Bild der Pflegesituation vermitteln. Dafür sind nicht nur die oben genannten Unterlagen wichtig. Folgende Tipps können wir Ihnen noch mit auf den Weg geben:

  1. Bleiben Sie nicht allein: Beim Gutachter-Termin sollte im besten Fall ein naher Angehöriger (z.B. der pflegende Angehörige) sowie ein Pflegeberater oder eine professionelle Pflegekraft mit anwesend sein, um für die umfassende Berücksichtigung aller Umstände zu sorgen.
  2. Seien Sie ehrlich: Zeigen Sie die Pflegesituation so wie sie ist und beschönigen Sie nichts. Wenn der Termin in eine Routine fällt, so ändern Sie diese nicht ab, sondern lassen Sie den Gutachter beiwohnen.

Auf die möglichen Fragen des Gutachters des MD können Sie sich bereits mit unserem Fragebogen vorbereiten, den Sie sich hier kostenlos herunterladen können:

Pflegefall – was nun?

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