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FINANZIERUNG

Kosten der Pflege

Erstellt am 21.02.2025 | Marius Damrow
Geschätzte Lesedauer: 6 Minuten

Pflegerische Maßnahmen sind teuer – egal, ob diese ambulant oder stationär erbracht werden. Eine Pflegebedürftigkeit geht daher auch immer mit finanziellen Belastungen einher. Aus diesem Grund unterstützt die Pflegeversicherung pflegebedürftige Menschen finanziell, doch in den meisten Fällen können die Leistungen nicht alle Kosten abdecken. Wie teuer Ihre Pflege sein wird, ist nur schwer zu sagen, da zu viele individuelle Faktoren die Ausgaben beeinflussen. Zur Orientierung erhalten Sie in unserem Artikel jedoch eine Übersicht über durchschnittliche Eigenanteile.

Ein Seniorenpaar sitzt gemeinsam mit einer Pflegeberaterin an einem Tisch. Die Beraterin erklärt etwas anhand von Formularen auf einem Klemmbrett.
Foto von Ridofranz auf istockphoto.com

Grundlegende Einflussfaktoren auf Pflegekosten

Pflege ist individuell und von so vielen Faktoren abhängig, dass sich allgemeine Aussagen zu den Kosten nicht repräsentativ treffen lassen. Dieser Artikel bedient sich daher durchschnittlichen Angaben und soll als Orientierung vor allem für Personen, die sich erstmals mit dem Thema beschäftigen, dienen. Grundsätzlich lässt sich nur sagen, dass in aller Regel der Eigenanteil mit höherem Pflegegrad steigt und dass die ambulante Pflege günstiger ist als die stationäre. Bei der ambulanten Pflege ist jedoch im Gegenzug auch der Pflegeaufwand, den Angehörige betreiben, höher. Die Pflegeversicherung ist als sogenannte Teilkostenversicherung konzipiert, das heißt, sie ist gar nicht dafür angelegt, die Kosten einer Pflege gänzlich zu decken.

Da die Pflegebedürftigkeit und die Pflegegrade anhand eines Punktesystems vergeben werden, sind genaue Kostenvorhersagen unmöglich zu treffen. Auf der Punkteskala von 0 bis 100 Punkten, die das Begutachtungssystem vorsieht, liegt beispielsweise der Pflegegrad 2 zwischen 27 bis unter 47,5 Punkte. Zwei Pflegebedürftige, die beide Pflegegrad 2 haben, aber im niedrigeren beziehungsweise höheren Punktebereich des Pflegegrades liegen, haben unter Umständen ganz unterschiedliche Eigenanteile zu leisten, da sie auch unterschiedliche Anforderungen an die Pflege haben.

Ebenso können auf zwei Pflegebedürftige mit der gleichen Punktzahl unterschiedliche Kosten zukommen: Je nach körperlichem und geistigem Gesundheitszustand sind eventuell verschiedene Pflegetätigkeiten notwendig, für die ein Pflegedienst jeweils andere Kosten vorsieht.

Laut Statistischem Bundesamt werden etwa 85 % aller Pflegebedürftigen zuhause versorgt. Deshalb richtet sich der Fokus dieses Artikel auf diese Pflegeform, sei es durch alleinige Versorgung durch Angehörige oder in Verbindung mit einem ambulanten Pflegedienst. Zu den Kosten der Pflege in einem Pflegeheim finden Sie Ausführungen in einem gesonderten Artikel.

Durchschnittliche Kosten der Pflege

Die fünf Pflegegrade werden je nach Schwere der körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung vergeben. Die Selbstständigkeit eines Pflegebedürftigen steht also im Vordergrund. Je niedriger sie ist, desto höher ist der Pflegegrad. Daher setzt die Pflegeversicherung auch höhere monatliche Leistungen bei höheren Pflegegraden an:

Pflegegrad

Pflegegeld

Pflegesachleistung

1

-

-

2

347 €

796 €

3

599 €

1.497 €

4

800 €

1.859 €

5

990 €

2.299 €

Allen Pflegebedürftigen steht zusätzlich der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zu, der vielfältig einsetzbar ist.

Weiterhin bietet die Pflegeversicherung folgende unterstützende Leistungen, die für alle Pflegegrade gleich sind:

  • Pflegehilfsmittelpauschale – bis max. 42 € pro Monat
  • Zuschuss zum Hausnotruf – 25,50 € pro Monat
  • Vollstationäre Pflege in Behinderten-Einrichtungen – 266 € pro Monat
  • Wohngruppenzuschuss – 224 € pro Monat
  • Wohnraumanpassung – bis zu 4180 € pro Gesamtmaßnahme


Aktuelle Erhebungen, die sich an oft in Anspruch genommenen Pflegetätigkeiten in durchschnittlicher Häufigkeit richten, lassen auf folgende Durchschnittswerte zum Eigenanteil in der häuslichen Pflege mit Unterstützung durch einen Pflegedienst schließen:

Pflegegrad

Durchschnittlicher Eigenanteil im Monat

1

400 – 600 €

2

400 – 700 €

3

500 – 900 €

4

800 – 2.000 €

5

1.200 – 2.200 €

Mit dem Eigenanteil werden die pflegerischen Tätigkeiten bezahlt, wenn die Leistungen der Pflegekassen für einen Monat erschöpft sind. Zusätzlich müssen Pflegebedürftige für die Fahrtkosten des Pflegedienstes aufkommen. Die Pflegekasse übernimmt diese nur im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege, der Kurzzeitpflege und der Pflege in teilstationären Einrichtungen. Allerdings sind die Fahrtkosten des Pflegedienstes in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Alternativ können Fahrtkosten mit dem Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung verrechnet werden. Dieser Schritt ist eher zu empfehlen, wenn die Fahrtkosten den Pauschbetrag nicht übersteigen.

Der zu zahlende Eigenanteil der ambulanten Pflege fällt logischerweise niedriger aus, wenn ein Pflegedienst nur für wenige Aufgaben oder gar nicht engagiert wird. Entsprechend müssen sich pflegende Angehörige intensiver der Pflege widmen. Welche Aufteilung bewältigt werden kann und im Sinne des Pflegebedürftigen angemessen ist – die Qualität der Pflege muss sichergestellt sein – müssen Sie selbst herausfinden.

Beispielrechnung für Pflegegrad 2

Folgendes Beispiel soll den Unterschied zwischen der ambulanten Pflege, die in erster Linie durch den Pflegedienst erfolgt, und der durch Angehörige verdeutlichen. Verbindliche Angaben sind dies nicht, sie orientieren sich an durchschnittlichen Werten eines Pflegerechners.

Der Pflegebedürftige im Beispiel hat Pflegegrad 2 und wohnt in Niedersachsen. Er wird in erster Linie durch seine erwachsenen Kinder versorgt, die nicht im selben Haus wohnen. Ein ambulanter Pflegedienst kümmert sich vor allem morgens um Körperpflege und Hilfestellung beim Frühstück. Ab mittags sind seine Kinder abwechselnd vor Ort und übernehmen weitere Aufgaben wie Unterstützung im Haushalt.

Der Pflegedienst berechnet folgende Leistungen pro Monat:

  • Tägliche „Kleine Pflege“ (Ankleiden, Teilwaschen, Mund-/Zahnpflege): etwa 330 €

  • Täglich Kämmen und Rasieren: etwa 105 €

  • Tägliche ergänzende Hilfe bei Toilettengängen: etwa 120 €

  • Tägliche einfache Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (beim Frühstück): etwa 145 €

  • Tägliche Hilfe beim Verlassen des Bettes zur Körperpflege: etwa 75 €

  • Fahrtkosten insgesamt: etwa 190 €

Addiert ergibt sich etwa der Wert von 965 €. Der Pflegebedürftige bezieht Pflegesachleistungen, die mit 796 € angerechnet werden. Der Eigenanteil beläuft sich in diesem Fall auf knapp 170 €.

 

Übernimmt der Pflegedienst weitere Leistungen am Vormittag, um die sich im obigen Beispiel die Angehörigen gekümmert hätten, kommen folgende Kosten hinzu:

  • Hilfe beim Verlassen der Wohnung, dreimal pro Woche: etwa 55 €

  • Begleitung bei Aktivitäten wie Einkaufen, dreimal pro Woche: etwa 390 €

  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Wäsche waschen, Putzen, etc.): dreimal pro Woche für jeweils 30 Minuten: etwa 155 €

Das ergibt in Summe 600 €, also Gesamtausgaben von 965 € + 600 € = 1.565 €. Bei den in Anspruch genommen Pflegesachleistungen für Pflegegrad 2 ergibt sich nun ein Eigenanteil von rund 770 € (580 € ohne Fahrtkosten).

Rechte und Pflichten zur Finanzierung der Pflege

Grundsätzlich gehen Pflegekassen davon aus, dass die Pflegebedürftigen selbst für den Eigenanteil aufkommen. Dieser wird meistens aus Rücklagen und den Rentenbezügen finanziert. Vor allem angesichts einer langfristigen Pflege, teilweise über Jahre, bereiten die Eigenanteile vielen Menschen Sorge und bringen sie teilweise in finanzielle Bedrängnis. Es gibt jedoch verschiedene Hilfen, Beratung zur Finanzierung erhält man beispielsweise bei den Pflegestützpunkten.

Übersteigt der Eigenanteil die finanziellen Möglichkeiten des Pflegebedürftigen, kann das Sozialamt unterstützen. Die Leistung des Sozialamts ist eine bedarfsdeckende Leistung, das heißt, sie übernimmt die vollen Kosten für die der Pflegebedürftige nicht selbst aufkommen kann. 2024 war etwa ein Drittel der Pflegebedürftigen auf Sozialhilfe angewiesen. Nähere Informationen finden Sie im Artikel Hilfe zur Pflege.

Nicht selten fürchten Pflegebedürftige, dass sie beispielsweise eine Immobilie verkaufen müssen, um die Pflege finanzieren zu können. Eine Immobilie zählt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen zum sogenannten Schonvermögen laut SGB XII. Die Immobilie muss selbst genutzt sein, das heißt im Falle einer ambulanten Pflege vom Pflegebedürftigen oder bei der stationären Pflege vom Ehe- oder Lebenspartner bewohnt werden. Ist die Immobilie nicht selbst genutzt, kann ein Verkauf zur Finanzierung der Pflege angeordnet werden. Außerdem muss die Immobilie angemessen sein. Die Angemessenheit richtet sich nach der Anzahl der Bewohner, der Größe des Hauses und des Grundstücks und der Ausstattung des Wohnraumes.

Zum Schonvermögen zählt weiterhin ein Freibetrag von 10.000 €, bei verheirateten Pflegebedürftigen verdoppelt sich dieser Betrag. Leben Kinder im Haushalt, erhöht sich das Schonvermögen um 500 € pro Kind. Das Sozialamt unterstützt Pflegebedürftige erst, wenn das eigene Geld, abgesehen vom Schonvermögen, aufgebraucht ist.

Weiterführende Informationen zur Finanzierung der Pflege

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